In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
- Sanitäts- und Schutzhunde
Sie müssen für die Hundesteuermäßigung einen entsprechenden Nachweis einreichen. Gefährliche Hunde gemäß § 2 Absatz 2 der Hundesteuersatzung sind von einer Ermäßigung der Hundesteuer ausgeschlossen.