Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. Umzug nach Voerde steuerlich anzumelden. Das Anmelden per Anmeldeformular kann schriftlich aber auch per E-Mail oder Fax erfolgen.
Bei einem Umzug nach Voerde kann die Hundeanmeldung auch gleichzeitig mit der eigenen Anmeldung im Bürgerbüro verbunden werden. Dadurch sparen Sie sich gegebenenfalls einen weiteren Behördengang oder ein weiteres Schreiben. Im Bürgerbüro erhalten Sie ein entsprechendes Anmeldeformular, welches direkt von den Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeitern ausgefüllt wird. Das entsprechende Formular können Sie sich auch hier herunterladen.
Nach der Anmeldung bekommen Sie den Steuerbescheid und die Hundemarke zugeschickt.
Informationen zur Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Voerde; sie steht zum Download bereit.
Benötigte Formulare
Voraussetzungen
Sie halten einen oder mehrere Hunde auf dem Stadtgebiet Voerde (Niederrhein).
Prozess
Form der Antragstellung: elektronisch
Fristen
14 Tage nach Anschaffung des Hundes.