Abfallentsorgung

Abfuhrtermine stehen in Form von elektronischen Kalenderdateien (ICS-Format) unter Downloads zur Verfügung. Diese lassen sich in alle bekannten elektronischen Kalender (zum Beispiel Google Kalender, Apple Kalender, Microsoft Outlook) übernehmen.

Bei Fragen zu den Abfallarten wenden Sie sich bitte an genannten Ansprechpartner oder die Hotline des beauftragten Abfuhrunternehmens.

Abfall App ( Firma Schönmackers)

Die Firma Schönmackers bietet kostenlose Apps für Geräte mit Android- oder iOS-Betriebssystem an.

Altpapier

Altpapier, das nicht mehr in den blauen Gefäßen untergebracht werden kann, kann auch gebündelt zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass das Papier nicht lose, sondern in Bündeln oder in Kartons (jeweils nicht schwerer als 20kg) herausgestellt wird.

Bauschutt

Kleinere Mengen nichtgewerblichen Bauschutts (Kofferraummenge) können zu folgenden Zeiten zur Annahmestelle an der Bühlstraße gebracht werden:

dienstags von 14 bis 17 Uhr
samstags von 10 bis 13 Uhr

Bitte beachten Sie, dass nur Steine, Fliesen, Beton und Keramikwaschtische und Keramiktoiletten zum Bauschutt gehören.
Porenbetonsteine, Holzspansteine sowie Holz, Metalle, Dachpappe, Folien und dergleichen müssen als Baustellenabfälle privat entsorgt werden.

Bei größeren Mengen Bauschutt wenden Sie sich bitte an die örtlichen Containerdienste.

Biotonne

Bioabfälle können in der Biotonne und in Bioabfallsäcken zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bioabfallsäcke sind gebührenpflichtig im Bürgerbüro der Stadt Voerde erhältlich.

In die Biotonne gehören

Garten- und Parkabfälle
Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub und Nadeln, Moos, Baumrinde, kleine Wurzeln, Fallobst, Blumenerde, Blumen- und Pflanzenreste, Ernterückstände aus Hausgärten.

Küchenabfälle
Gemüse-, Salat- und Brotreste, verdorbene Nahrungsmittel, Speisereste, Tee- und Kaffeefilter nebst Inhalt, Obstschalen, auch von Südfrüchten, Eierschalen, nichtflüssige Milchprodukte, Haare, Federn, kompostierbares Kleintierstreu, Holzwolle, Papierküchentücher und Zeitungspapier als Einwickelpapier.

Nicht in die Biotonne gehören

Asche und Zigarettenkippen, behandeltes (zum Beispiel lackiertes) Holz, Binden, Tampons, Windeln, Hygienepapiere, Blumentöpfe, Kehricht, Illustrierte, Zeitungen, bedruckte Kartonagen, Kunststoffe, Textilien, Leder, Staubsaugerbeutel, Käserinde, Bauschutt, Steine, Tierkadaver, Watte etc.

Elektronikschrott und Metallschrott

Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr wird zusätzlich die Elektronikschrottsammlung - mit Ausnahme von Elektrokleingeräten - durchgeführt.

Die Elektrokleingeräte, insbesondere Rasierer, Föne, Mixer, Toaster, Kaffeemaschinen, Telefone, Radios, Uhren, Elektrowerkzeuge etc. können zu den Annahmezeiten für Bauschutt und Sperrmüll an der Annahmestelle an der Bühlstraße abgegeben werden. Hier kann auch Metallschrott abgegeben werden.

Elektrogroß- und kleingeräte sowie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können an der Annahmestelle

Firma Drekopf Recyclingzentrum Rhein-Lippe GmbH
Bühlstraße 3
46562 Voerde

zu folgenden Zeiten abgegeben werden:

montags bis freitags von 7 bis17 Uhr und
samstags von 9 bis 13 Uhr

Zusätzliche Gebühren fallen hierfür nicht an.

Was ist Metallschrott?
Unter anderem Schrauben, Gitterroste, Fahrräder, Töpfe und Pfannen, Werkzeuge, Besteck, Wäscheständer, Metallzäune oder Bleche.

Was ist Elektroschrott?
Unter anderem Computer, Monitore und Tablets, Drucker, Elektroherde, Fernseher, Gefriertruhen, Kühlschränke, Staubsauger, Trockner und Waschmaschinen sowie E-Kleingeräte wie Föhn, Telefon, Toaster und Wasserkocher.
Nicht zum Elektroschrott gehören Problemstoffe, hauptsächlich Ölradiatoren, asbesthaltige Nachtspeichergeräte, Feuerlöscher, Batterien, Akkumulatoren etc.

Gehölzschnitt (Baumschnitt und Strauchschnitt)

Gehölzschnitt kann zu der Annahmestelle der Stadt Voerde an der Bühlstraße gebracht werden. Die diesjährigen Annahmezeiten sind

vom 02. März bis 12. November 2024

und zwar jeweils

dienstags von 14 Uhr bis 17 Uhr und
samstags von 10 Uhr bis 13 Uhr.

Außer Samstag, 30.03.2024!

Bitte beachten Sie, dass bei der Anlieferung Gebühren gemäß der Abfallgebührensatzung der Stadt Voerde fällig werden!

Glasabfuhr

Bitte die Getränkeflaschen aus Glas, Konservengläser, Flakons aus Glas und sonstiges Verpackungsglas in den kostenlos zur Verfügung gestellten Tragekörben -  farbgetrennt nach Weiß-, Grün- oder Braunglas - zur Abfuhr bereitstellen.

Leichtstoffe (Gelber Sack / Gelbe Tonne)

Leichtstoffe können in der Stadt Voerde (Niederrhein) entweder in "Gelben Säcken" oder in der "Gelben Tonne" entsorgt werden.
Gelbe Säcke erhalten Sie im Bürgerbüro und in unten aufgeführten Ausgabestellen. Für Bürger, die keine Gelbe Tonne nutzen.
Statt der "Gelben Säcke" können Sie auch eine "Gelbe Tonne" in Voerde für die Entsorgung Ihrer Leichtstoffe verwenden. Bei Neubestellung, Umtausch oder Austausch von defekten Gefäßen bittet das beauftragte Abfuhrunternehmen um schriftliche Nachricht.

Hinweis zur Leichtstoffabfuhr:

Pro Haushalt eine Rolle!
Leichtstoffe, können in der gelben Tonne und im gelben Sack zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass der Gelbe Sack ein Abfuhrbehältnis ist und nicht befüllt in die gelbe Tonne gehört!

In die Gelbe Tonne gehören
Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Aluminiumschalen, -deckel und -folien, Getränke- und Milchkartons, Vakuumverpackungen, Folien (z.B. Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien), Kunststoffflaschen (z.B. von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln), Kunststoffbecher (z.B. von Milchprodukten), Schaumstoffe (z.B. Obst- und Gemüseschalen).

Nicht in die Gelbe Tonne gehören
Glas, Papier, Pappe und Kartonagen (auch wenn sie einen Grünen Punkt tragen), Elektronikschrott (z.B. Radios), Kleidungsstücke, Stoffreste, Speisereste, Windeln.

Restmüll

Restmüllsäcke (amtliche Hausmüllsäcke)
Zusätzlich anfallender Restmüll, der ausnahmsweise nicht mehr in die Restmülltonne passt (zum Beispiel Tapetenreste, Kleinabfälle aus Renovierungen) kann in gebührenpflichtigen amtlichen Hausmüllsäcken, die im Bürgerbüro der Stadt Voerde erhältlich sind, bei der Restmüllabfuhr bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Säcke ein Maximalgewicht von 20 kg nicht überschreiten dürfen.

Sondermüll

Chemikalien, Farb- und Lackreste, Altöl, Batterien, Medikamente werden an drei Tagen im Jahr in haushaltsüblicher Art und Menge gebührenfrei angenommen.

Leuchtstoffröhren können an den Sondermülltagen nicht angenommen werden! Siehe hierzu die Hinweise zu Elektronik- und Metallschrott.

Außerhalb dieser Tage kann kein Sondermüll angenommen werden!

Sondermülltage im Stadtgebiet Voerde:

  • Samstag, 27.04.2024
  • Samstag, 15.06.2024
  • Samstag, 19.10.2024

In der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr wird, an den drei vorgenannten Tagen, auf dem Gelände der Stadt Voerde - Baubetriebshof - Grenzstraße 191a und zusätzlich durch den „Umweltbrummi“ in den Ortsteilen Friedrichsfeld, Spellen, Götterswickerhamm und Möllen der Sondermüll angenommen. Die entsprechenden Zeiten für die vorgenannten Ortsteile entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder der Homepage der Stadt Voerde.

Sperrmüll

Die Abfuhr von Sperrmüll können Sie nur direkt beim Abfuhrunternehmen anmelden.

Zum Sperrmüll gehören
Möbel (Schränke, Stühle, Tische und so weiter), Matratzen, Teppiche und Laminat (gerollt beziehungsweise gebündelt) sowie alle sperrigen Gegenstände aus Haushaltungen, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in das Restmüllgefäß passen. Es können nur haushaltsübliche Mengen bereitgestellt beziehungsweise angeliefert werden.

Nicht zum Sperrmüll gehören
Waschbecken, Fenster, sonstige fest mit dem Gebäude verbundene Teile, Bau- und Außenhölzer (imprägnierte oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer wie zum Beispiel Zäune oder Gartenspielgeräte), Autoteile, Autoreifen, Sonderabfälle (zum Beispiel Farben und Lacke), lose oder verpackte Kleinabfälle (in Kartons, Beuteln und ähnliches).

Sperrmüllanmeldung

Die Abfuhr von Sperrmüll können Sie bequem direkt beim Abfuhrunternehmen telefonisch, per "MüllALARM" App oder über ein Online-Formular Sperrgutanmeldung (Ortsschild Voerde) anmelden.
Die Hotline ist montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 1747474 erreichbar.

Das Abfuhrunternehmen wird Ihnen den Abfuhrtermin mitteilen.

Der Sperrmüll kann auch zur Annahmestelle an der Bühlstraße angeliefert werden. Die Annahme erfolgt hier ganzjährig, und zwar jeweils dienstags von 14 Uhr bis 17 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 13 Uhr.
In beiden Fällen gilt, dass nur haushaltsübliche Mengen abgeholt werden bzw. angeliefert werden können.

Straßenreinigung

Wer reinigt was?
Die Stadt reinigt die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind.
Die Anlieger reinigen als Eigentümer der angrenzenden oder erschlossenen Grundstücke grundsätzlich die Gehwege.
Die Anlieger reinigen darüber hinaus die Gehwege und Fahrbahnen aller nicht in dem Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen.

Wer reinigt wie oft? 
Die Reinigung ist grundsätzlich einmal wöchentlich durchzuführen. Notwendigerweise muss die Reinigung innerhalb einer Woche mehrmals vorgenommen werden, wenn - bedingt durch die Jahreszeit - Verunreinigungen durch Blüten-, Frucht- oder Laubfall auftreten. Bitte entfernen Sie während der Wachstumsperiode auch das Unkraut.
Die Regeln für die Winterzeit werden auf einer separaten Seite beschrieben. Gehen Sie dazu auf den rechts stehenden Link unter "Weiterführende Informationen".
Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Der Straßenkehricht darf nicht in die Straßenrinnen und -einläufe gekehrt werden. Er würde bei trockenem Wetter aufgeweht oder bei Niederschlag in die Kanalisation gespült werden und dort die Abwasserableitung beeinträchtigen. Kanalspülungen sind mit beträchtlichen finanziellen Aufwendungen verbunden und beeinflussen die Höhe der Kanalbenutzungsgebühren. Füllen Sie bitte den aufgenommenen Straßenkehricht in Ihre Restmülltonne!

Wer reinigt in welchem Umfang? 
Der Gehweg vor dem Grundstück ist insgesamt zu reinigen. Reinigen die Bürger die Straßenfläche insgesamt und sind die Eigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht jeweils bis zur Straßenmitte.

Straßenreinigung und parkende Fahrzeuge
Sofern Sie die Straße vor Ihrem Grundstück selbst reinigen, haben Sie sicherlich Gelegenheit dies zu tun, wenn vor Ihrem Grundstück keine Fahrzeuge parken. Die Fahrer des von der Stadt mit der Straßenreinigung beauftragten Unternehmens haben diese Möglichkeit nicht. Sie sind an feste Fahrpläne gebunden und müssen beparkte Straßenbereiche zunächst von der Reinigung aussparen. Die dann notwendige Nachreinigung erhöht die Kosten. Da die Reinigungsfahrzeuge "Ihre" Straße an gleichen Tagen zu bestimmten Zeiten säubern, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Straße von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

Winterwartung

Was ist das?
Die Winterwartung umfasst im Wesentlichen das Streuen bei Schnee- oder Eisglätte und das Schneeräumen insbesondere an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Die Stadt führt im Rahmen ihrer Reinigunspflicht die Winterwartung anhand eines Streuplanes und eines Organisationsplanes zum Streu- und Räumdienst durch. Die Bürger führen die Winterwartung auf den Straßenflächen durch, die sie auch im Allgemeinen säubern.

Wann?
Die Winterwartung ist in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nach dem Schneefall oder Glätte vorzunehmen und gegebenenfalls zu wiederholen. Danach gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

In welchem Umfang?
Nach Schneefall sind die Gehwege sowie bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist (insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen), Gehbahnen in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand zu räumen und zu bestreuen. Lagern Sie bitte den geräumten Schnee so im Bereich Gehweg/Fahrbahnrand ab, dass der Verkehr nicht mehr als nötig behindert wird. Dabei achten Sie bitte darauf, dass die Straßeneinläufe frei bleiben, damit das Schmelzwasser abfließen kann und nicht durch entstehende Pfützen neue Gefahrenpunkte bildet.
Straßeneinläufe und Hydranten sind generell von Schnee und Eis freizuhalten! Den auf Ihrem Grundstück anfallenden Schnee dürfen Sie nicht auf die öffentlichen Straßenflächen räumen.

Abfuhrunternehmen Schönmackers

Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Am Lippeglacis 22 - 26
46483 Wesel
Hotline: 0800 1747474 (gebührenfrei)

E-Mail: info@schoenmackers.de
Homepage: www.schoenmackers.de