Straßenreinigung

Wer reinigt was?

Die Stadt reinigt die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind.
Die Anlieger reinigen als Eigentümer der angrenzenden oder erschlossenen Grundstücke grundsätzlich die Gehwege.
Die Anlieger reinigen darüber hinaus die Gehwege und Fahrbahnen aller nicht in dem Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen.

Wer reinigt wie oft? 

Die Reinigung ist grundsätzlich einmal wöchentlich durchzuführen. Notwendigerweise muss die Reinigung innerhalb einer Woche mehrmals vorgenommen werden, wenn - bedingt durch die Jahreszeit - Verunreinigungen durch Blüten-, Frucht- oder Laubfall auftreten. Bitte entfernen Sie während der Wachstumsperiode auch das Unkraut.
Die Regeln für die Winterzeit werden auf einer separaten Seite beschrieben. Gehen Sie dazu auf den rechts stehenden Link unter "Weiterführende Informationen".
Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Der Straßenkehricht darf nicht in die Straßenrinnen und -einläufe gekehrt werden. Er würde bei trockenem Wetter aufgeweht oder bei Niederschlag in die Kanalisation gespült werden und dort die Abwasserableitung beeinträchtigen. Kanalspülungen sind mit beträchtlichen finanziellen Aufwendungen verbunden und beeinflussen die Höhe der Kanalbenutzungsgebühren. Füllen Sie bitte den aufgenommenen Straßenkehricht in Ihre Restmülltonne!

Wer reinigt in welchem Umfang? 

Der Gehweg vor dem Grundstück ist insgesamt zu reinigen. Reinigen die Bürger die Straßenfläche insgesamt und sind die Eigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht jeweils bis zur Straßenmitte.

Straßenreinigung und parkende Fahrzeuge

Sofern Sie die Straße vor Ihrem Grundstück selbst reinigen, haben Sie sicherlich Gelegenheit dies zu tun, wenn vor Ihrem Grundstück keine Fahrzeuge parken. Die Fahrer des von der Stadt mit der Straßenreinigung beauftragten Unternehmens haben diese Möglichkeit nicht. Sie sind an feste Fahrpläne gebunden und müssen beparkte Straßenbereiche zunächst von der Reinigung aussparen. Die dann notwendige Nachreinigung erhöht die Kosten. Da die Reinigungsfahrzeuge "Ihre" Straße an gleichen Tagen zu bestimmten Zeiten säubern, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Straße von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

Winterwartung

Was ist das?

Die Winterwartung umfasst im Wesentlichen das Streuen bei Schnee- oder Eisglätte und das Schneeräumen insbesondere an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Die Stadt führt im Rahmen ihrer Reinigunspflicht die Winterwartung anhand eines Streuplanes und eines Organisationsplanes zum Streu- und Räumdienst durch. Die Bürger führen die Winterwartung auf den Straßenflächen durch, die sie auch im Allgemeinen säubern.

Wann?

Die Winterwartung ist in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr nach dem Schneefall oder Glätte vorzunehmen und gegebenenfalls zu wiederholen. Danach gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

In welchem Umfang?

Nach Schneefall sind die Gehwege sowie bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist (insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen), Gehbahnen in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand zu räumen und zu bestreuen. Lagern Sie bitte den geräumten Schnee so im Bereich Gehweg / Fahrbahnrand ab, dass der Verkehr nicht mehr als nötig behindert wird. Dabei achten Sie bitte darauf, dass die Straßeneinläufe frei bleiben, damit das Schmelzwasser abfließen kann und nicht durch entstehende Pfützen neue Gefahrenpunkte bildet.
Straßeneinläufe und Hydranten sind generell von Schnee und Eis freizuhalten! Den auf Ihrem Grundstück anfallenden Schnee dürfen Sie nicht auf die öffentlichen Straßenflächen räumen.