Steuern & Abgaben

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über städtische Steuern und andere Abgaben.

Dienstleistungen der Stadtverwaltung Voerde:

Lohnsteuerkarte

Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren, voraussichtlich im Jahr 2012, abgelöst wird.

Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte festgestellten Besteuerungsgrundlagen werden künftig von der Finanzverwaltung elektronisch zentral verwaltet. Seit dem 01.01.2011 ist die Zuständigkeit für die Eintragung und Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) auf das Finanzamt übergegangen. Zudem ist das Finanzamt auch zuständig für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen, wenn für 2010 keine Papierlohnsteuerkarte ausgestellt wurde, beziehungsweise der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerkarte verloren hat.

Bei ledigen Arbeitnehmern, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, kann der Arbeitgeber grundsätzlich die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Kommt die Steuerklasse I dagegen nicht in Betracht, so stellt das Finanzamt dem Auszubildenden eine Ersatzbescheinigung aus.

Zwecks Klärung von Einzelfragen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Finanzamt in Dinslaken unter der Rufnummer 02064 44 50 in Verbindung.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Projektseite ELSTER und der Internetseite des Finanzamtes Dinslaken.