Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. 
Auf den Serviceseiten der Bundeswahlleiterin finden Sie weitere Einzelheiten

Hinweis für Auslandsdeutsche

Informationen für Wählende, die nicht in Deutschland gemeldet sind ("Auslandsdeutsche") finden Sie auf der Website "Deutsche im Ausland".

Hinweis für blinde und sehbehinderte Menschen:

Der Stimmzettel zur Bundestagswahl wird akustisch unterstützt, den entsprechenden Link und weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite "Bundestagswahl 2025" des Kreis Wesel.

Hinweis zu den Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 10.02.2025 versandt, da die erforderlichen Stimmzettel erst dann zur Verfügung stehen. Auch vor Ort im Foyer des Voerder Rathauses kann aus diesem Grund die Briefwahl erst ab dem 10.02.2025 starten.

Briefwahl / Briefwahlbeantragung

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, können ab dem 10.02.2025 bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, die Briefwahlunterlagen im Foyer des Rathauses Voerde während der Öffnungszeiten beantragen und dort auch gleich wählen. 

Ebenso kann der Antrag über den Link unten auf der Seite auch online gestellt werden. Durch Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie aber auch direkt, das für Sie vorausgefüllte Antragsformular für die Briefwahl aufrufen (online bis 20.02.2025, 9:00 Uhr).

Wer für einen anderen den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Bei der schriftlichen Beantragung sind die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus Voerde eingegangen sein.

Um den rechtzeitigen Eingang seines Wahlbriefes sicherzustellen, sollte jeder Briefwähler seinen Wahlbrief innerhalb Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (20.02.2025) in einen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Wer seinen Wahlbrief später absendet, trägt als Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Briefwahl online beantragen (bis 20.02.2025, 9:00 Uhr)

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst ab dem 10.02.2025.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (letzter Geburtstermin 23.02.2007),
  • seit mindestens drei Monaten (23.11.2024) im Wahlgebiet (Stadt Voerde) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.