Hundesteuer Abmeldung

In den nachfolgenden Fällen ist es notwendig, einen Hund abzumelden:

  • Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)
  • Hund ist verstorben/eingeschläfert (Kopie der tierärztlichen Todesbescheinigung beifügen)
  • Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)
  • Hund wurde ins Tierheim oder einer Tierhilfeorganisation gegeben (Kopie des Aufnahmevertrages hinzufügen).

Neben den oben jeweils aufgeführten Bescheinigungen bzw. Angaben muss bei einer Hundeabmeldung (Abmeldeformular) auch immer die Hundesteuermarke mit eingereicht werden.

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Bitte reichen Sie das entsprechend bereitgestellte Formular für die Abmeldung zur Hundesteuer ein.

Fristen

14 Tage nach Wegzug oder der Veräußerung bzw. des Todes des Hundes.

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