Bauleitplanung (Planungen und Beteiligungen)
An dieser Stelle werden Sie über Aufstellung und Änderungen des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne sowie über die jeweiligen Verfahrensstände bis zur Rechtskraft der Planungen informiert.
Diese Information im Internet erfolgt zusätzlich zu den öffentlich ausliegenden Unterlagen zur Bauleitplanung, deren Auslage im Amtsblatt der Stadt Voerde (Hinweis in den Tageszeitungen) bekannt gemacht wurde, und ersetzt diese nicht.
Kategorie | Titel | Verfahrensschritt |
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Flächennutzungsplan | 78. Änderung des Flächennutzungsplanes Rettungswache Voerde | Bekanntmachung / Inkraftreten |
Information zum Datenschutz in der Bauleitplanung
Mit diesen Datenschutzhinweisen informiert Sie die Stadt Voerde (Niederrhein) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage von datenschutzrechtlichen Bestimmungen, im Besonderen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme oder Ihres Anliegens im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder eines sonstigen Satzungsverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB). Sie erfahren, aus welchen Gründen die Stadt Voerde (Niederrhein) Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Planverfahren nach BauGB erhebt. Dies betrifft zum Beispiel Bauleitplanverfahren wie das zur Aufstellung eines Bebauungsplanes oder zur Änderung des Flächennutzungsplanes, aber auch Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung z.B. von Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB, Außenbereichssatzungen nach § 35 BauGB oder Sanierungssatzungen nach § 142 BauGB. Sie erfahren, bei wem die Stadt die Daten erhebt und was mit Ihnen passiert. Darüber hinaus werden Sie über Ihre Rechte in Fragen des Datenschutzes informiert und Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen benannt.
1. Wer ist verantwortlich für den Datenschutz?
Verantwortliche Person im Sinne der DS-GVO ist die Stadtverwaltung Voerde (Niederrhein), vertreten durch Bürgermeister Dirk Haarmann.
Stadtverwaltung Voerde (Niederrhein)
Der Bürgermeister
Rathausplatz 20
46562 Voerde
Telefon: 02855 80-0
Telefax: 02855 9690-0
E-Mail: info@voerde.de
Internet: www.voerde.de
2. Wie erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Voerde (Niederrhein)?
Die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Voerde (Niederrhein) überwacht. Sie erreichen sie unter der E-Mail: datenschutz@KRZN.de oder telefonisch unter 02842-9070-425/121 oder per Fax unter 02842-92732-425/121. Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Die Beauftragten für Datenschutz & iT-Sicherheit Friedrich-Heinrich-Allee 130 47475 Kamp-Lintfort
3. Wer erhebt Ihre Daten im Rahmen eines Planverfahrens nach BauGB?
Stadtverwaltung Voerde (Niederrhein)
Der Bürgermeister
FD Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz
Rathausplatz 20
46562 Voerde (Niederrhein)
Telefon: 02855 80-457
Telefax: 02855 9690-457
E-Mail: stadtplanung@voerde.de
4. Welche Daten werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) oder in einem sonstigen Planverfahren nach BauGB verarbeitet?
Die Stadt Voerde (Niederrhein) verarbeitet personenbezogene Daten, die sie im Zusammenhang mit einer Kontaktaufnahme oder einer Stellungnahme von Ihnen erhalten hat. Konkret werden insbesondere folgende Daten verarbeitet: Identifikationsdaten (zum Beispiel Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Flurstücknummer und Kontaktdaten) oder Korrespondenzdaten (zum Beispiel Schriftverkehr mit Ihnen).
5. Wofür werden Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren oder in einem sonstigen Planverfahren nach BauGB verarbeitet und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Datenverarbeitungsgrund
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die Datenerhebung und –verarbeitung erfolgt nach Art. 6 DS-GVO sowie § 3 DSAG NRW.
Die Stadt Voerde (Niederrhein) informiert Sie hiermit über die Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans) oder in einem Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung einer sonstigen Satzung nach BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Das BauGB sieht z.B. in § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplans zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Bauleitplanverfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB z.B. in § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle der Stadt Voerde (Niederrhein) abgegeben werden kann.
Wenn Sie sich im Rahmen eines Planverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme an die Stadt Voerde (Niederrhein) entschließen, werden Ihre persönlichen Angaben benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Planverfahrens beurteilen zu können. Die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse werden gespeichert. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem verwendet die Stadt Voerde (Niederrhein) Ihre persönlichen Daten nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.
Die Stadt Voerde (Niederrhein) verarbeitet Ihre Daten auf der Grundlage des BauGB und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) DS-GVO und des DSG NRW zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Voerde (Niederrhein) übertragen wurde. Ihre personenbezogenen Daten werden benötigt, um die städtischen Aufgaben erfüllen zu können. Sofern die Stadt Voerde (Niederrhein) die für die 3 Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhält, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.
Rechtliche Grundlagen
Die Verarbeitung ist gemäß Artikel 6 DS-GVO nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist.
- Zur Erfüllung von öffentlichen Interessen (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO)
Ihre Daten werden für die Wahrnehmung einer Aufgabe verarbeitet, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Die konkreten Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach den jeweiligen Formularen und Anträgen. Dabei wird auf Kapitel 5, Abs. 5 verwiesen. - Aufgrund Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO)
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Andernfalls können der Antrag, die Mitteilung oder das konkrete Gesuch nicht bearbeitet werden. - Im Rahmen der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-VGO)
Ihre Daten sind zudem teils erforderlich, um einen (öffentlich-rechtlichen) Vertrag zwischen Ihnen als Antragsteller und der Stadt Voerde (Niederrhein) zu schließen. - Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO)
Die Stadt Voerde (Niederrhein) unterliegt verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen, die eine Datenverarbeitung nach sich ziehen. Hierzu zählen z. B. Steuergesetze, in deren Zusammenhang auch eine Identitätsprüfung erfolgt, sowie in Form der gesetzlichen Buchführung, die Erfüllung von Anfragen und Anforderungen von nationalen oder ausländischen Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden sowie die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie in der Bauleitplanung oder sonstigen Planverfahren nach BauGB.
6. An wen werden die Daten weitergegeben?
In einem Bauleitplanverfahren oder einem Planverfahren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung einer sonstigen Satzung nach BauGB übermittelte Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens und der Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines solchen Planverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung Voerde (Niederrhein) nur an die Dienststellen, Eigenbetriebe der Stadt oder Behörden, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, behördlichen und gesetzlichen Pflichten oder zu Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen eines solchen Planverfahrens benötigen. Darüber hinaus erhalten externe Stellen Ihre Daten ausnahmslos nur dann, wenn diese von der Stadt Voerde (Niederrhein) auf ihre Pflichten als Auftragsverarbeitende vertraglich verpflichtet wurden (Art. 28 DSGVO) und gewährleisten, dass sie Ihre Daten gemäß Weisungen der Stadt Voerde (Niederrhein) verarbeiten.
7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Im Rahmen eines Planverfahrens nach BauGB werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert.
8. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?
Ihre Beteiligung an einem Planverfahren nach BauGB ist freiwillig. Wenn Sie sich beteiligen, kann das Verfahren ohne Ihre Angabe von Name und Adresse nicht rechtskonform durchgeführt werden.
9. Nutzt die Stadt Voerde eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die Stadt Voerde (Niederrhein) grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Sollten die Stadt Voerde (Niederrhein) diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden Sie hierüber gesondert informiert.
10. Inwieweit nutzt die Stadt Voerde Ihre Daten für die Profilbildung?
Die Stadt Voerde (Niederrhein) greift im Rahmen der Datenverarbeitung in einem Bauleitplanverfahren oder einem sonstigen Planverfahren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung einer Satzung nach BauGB auf kein so genanntes „Profiling“ gemäß Art. 4 Nr. 4 DS-GVO zurück.
11. Welche Rechte haben Sie?
Sie haben das Recht, jederzeit eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob die Stadt Voerde (Niederrhein) personenbezogene Daten verarbeitet, und das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten. Daneben steht Ihnen das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung zu, sowie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern. Rechtsgrundlage hierfür sind u. a. die Artikel 15 bis 21 DS-GVO und die Vorschriften des DSG NRW.
Im Rahmen eines Planverfahrens nach BauGB kann oder darf die Stadt Voerde (Niederrhein) in einigen Fällen Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern es gesetzlich zulässig ist, wird Ihnen in diesem Fall immer der Grund für die Ablehnung mitgeteilt.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich im Falle von Datenschutzverletzungen bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 der DS-GVO). Datenschutzrechtliche Beschwerden über die Stadtverwaltung Voerde (Niederrhein) richten Sie bitte an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestraße 2-4,
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
12. Weitere Hinweise
Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf den folgenden städtischen Internetseiten:
Rechtskräftige Bebauungspläne
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Voerde (Niederrhein) sind online beim Geoportal Niederrhein des Regionalverbandes Ruhr (RVR) einsehbar und zum Download verfügbar:
Durch die Eingabe der Straße und Hausnummer oder durch Anklicken des gesuchten Ortes auf der Karte können Sie im Geoportal den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan oder weitere Satzungen finden.
Kontakt
- Silke Bohlen-Sundermann 02855 80-457 silke.bohlen-sundermann@voerde.de
- Christine Krüger 02855 80-447 christine.krueger@voerde.de
- Michael Gudd 02855 80-438 michael.gudd@voerde.de
- Nicholas Wilhelm 02855 80-451 nicholas.wilhelm@voerde.de
- Christine Knoche 02855 80-449 christine.knoche@voerde.de
- Manuel Becker 02855 80-460 manuel.becker@voerde.de
- Manfred Müser 02855 80-459 manfred.mueser@voerde.de