Die Rentenstelle steht bei allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung zur Verfügung.
Die Antragsaufnahme für alle Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten erfolgt kostenlos.
Weitere Aufgaben beziehungsweise Dienstleistungen der Rentenstelle sind:
- Umwandlung und Weiterzahlung bereits bewilligter Renten
- Hilfen bei Kontenklärungen und Anerkennung verschiedenster rentenrechtlicher Zeiten
- kostenlose Fotokopien und Beglaubigungen von Unterlagen, die für die Rententräger wichtig sind
- Bereitstellung von Informationsmaterial zu Rentenfragen
- Beantragung der Berechnung Ihres aktuellen Rentenanspruchs durch den Rentenversicherungsträger
Benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie die Rentenunterlagen (Renteninformationen und Rentenauskünfte) der letzten 5 Jahre mit.
Weist Ihr Versicherungskonto noch Lücken auf, legen Sie bitte zusätzlich im Original vor:
- einen gültigen Personalausweis
- die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- die Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen
- die Bescheinigung über Grundwehrdienst oder Zivildienst
- Nachweis über die Lehre (Lehrvertrag, Nachweis über Abschluss, Lehrzeugnis)
- Nachweise von der Agentur für Arbeit für Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Schulzeugnisse ab dem 17. Lebensjahr
Wenn Ihr Versicherungskonto vollständig ist, also keine Lücken aufweist, bringen Sie bitte nach telefonischer oder persönlicher Terminabsprache mit der Rentenstelle, folgende Unterlagen im Original mit:
- Familienbuch und Geburtsurkunden der Kinder
- einen gültigen Personalausweis die Krankenkassenkarte
- die letzte Rentenauskunft (nicht Renteninformation!), falls nicht vorhanden den aktuellen Versicherungsverlauf
- die Bankverbindung mit BIC und IBAN-Nummer
- Angaben über Krankenkassenmitgliedschaften ab 1989
- Zahlstelle von Betriebs- und Zusatzrenten
- Die Steueridentifikationsnummer
Zusätzlich werden benötigt
Bei Renten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit:
- die Leistungsnachweise der Agentur für Arbeit oder den Altersteilzeitvertrag
Bei einer Altersrente für Schwerbehinderte:
- den Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Versorgungsamtes
Bei Hinterbliebenenrenten:
- das Familienbuch
- die Sterbeurkunde
- den Rentenbescheid des Verstorbenen (wenn er bereits Rentner war), ansonsten alle Versicherungsunterlagen
- Ihre eigene Versicherungsnummer (bei eigener Rente ebenfalls eine Rentenanpassungsmitteilung)
Bei Erwerbsminderungsrenten:
- die Adressen und Telefonnummern der behandelnden Ärzte
- Angaben über eventuelle Krankenhausaufenthalte in den letzten drei Jahren
- eventuell Bescheid des Versorgungsamtes und Schwerbehindertenausweis
- beruflicher Lebenslauf (einschließlich Arbeitslosigkeitszeiten)
- ärztliche Befundberichte
- eventuell Reha-Aufenthalte in den letzten fünf Jahren
Weitere Beratungsstellen
Kostenlose Auskunft und Beratung in Fragen der Rentenversicherung erhalten Sie auch bei folgenden Stellen:
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Service-Zentrum Duisburg
Hohe Straße 32
47051 Duisburg
Telefon: 0203 281901
Internet: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de - Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Telefon: 030 8650
Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de