Vormundschaften

Für Kinder und Jugendliche muss jemand die Verantwortung tragen. Grundsätzlich ist es das Recht und die Pflicht der Eltern. Können sie die darin enthaltenen vielfältigen Aufgaben nicht oder nicht vollumfänglich ausüben, wird durch gerichtlicherseits ein Vormund/ Ergänzungspfleger bestimmt. Vormundschaft bedeutet eine komplette rechtliche Vertretung des Kindes/Jugendlichen. Das beinhaltet alle Teile der elterlichen Sorge. 

Pflegschaft bedeutet, dass Teile der elterlichen Sorge übertragen werden, z. B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vormundschaften werden auch in anderen Bereichen eingerichtet, z. B. bei gesetzlicher Amtsvormundschaft und als Amtsvormundschaft in Adoptionsverfahren. 

Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt bei Kindern nicht verheirateter minderjähriger Mütter in Kraft. Hier wird das neugeborene Kind rechtlich vertreten. Bei Amtsvormundschaften in Adoptionsverfahren wird das Kind durch den Amtsvormund vertreten. 

Uns als Vormündern/Ergänzungspflegern ist es wichtig, gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen Entscheidungen zu treffen. Dieses gelingt nur, wenn ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis besteht. Regelmäßig werden die Mündel/Pfleglinge von den Vormündern/Ergänzungspflegern besucht und Themen besprochen.