Hundesteuer Befreiung

In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Nachfolgend einige Beispiele: 

  • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
  • Gewerbliche Hundezucht
  • Hütehunde (zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden)

Sie müssen für die Hundesteuerbefreiung einen entsprechenden Nachweis einreichen. Gefährliche Hunde gemäß § 2 Absatz 2 der Hundesteuersatzung sind von einer Befreiung der Hundesteuer ausgeschlossen.