Bebauungsplan

Bauleitpläne sind zum einen der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu regeln. Als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Stadt sind nicht nur gesetzliche Vorgaben und Vorschriften der Bundes- und Landesplanung zu beachten, sondern dienen auch vorgelagerte Rahmenplanungen und Konzepte.

Für eine gute, nachhaltige Stadtentwicklung in Voerde sind dies z.B. die mit viel Bürgerbeteiligung aufgestellten Zukunftsstrategien VOERDE2030 oder das integrierte Klimaschutzkonzept. Dabei hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Gemeinde ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans besteht nicht. Bebauungspläne sind als vom Rat der Stadt Voerde beschlossene Satzungen rechtlich verbindlich und werden aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitenden Bauleitplan) der Gemeinde entwickelt. Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich. Liegt ein Grundstück nicht in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplans, so richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB wozu das Bauordnungsamt Auskunft erteilt.

Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen können die Gemeinden neue Baugebiete für Wohnen, Gewerbe oder andere Nutzungen schaffen. Der Bebauungsplan regelt dabei die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke für einen bestimmten abgegrenzten Bereich des Stadtgebietes. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Arten der baulichen Nutzung zum Beispiel für Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieanlagen, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, öffentliche Einrichtungen, Grünflächen, Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz zulässig sind. Weiterhin werden in einem Bebauungsplan Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen. Bei bestehenden Baugebieten kann die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sein, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, um aus verschiedenen Nutzungen entstehende Konflikte zu minimieren oder Flächen für bestimmte Nutzungen vorzubehalten und zu sichern.

Verfahren

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren auf der Basis einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht in Voerde im Allgemeinen aus einer Bürgeranhörung, die zweite Stufe aus einer einmonatigen Planauslegung. Bei beiden Schritten kann sich die Öffentlichkeit beteiligen, diskutieren und Anregungen vorbringen.

Neben diesem Regelverfahren gibt es verschiedene Arten von Verfahren, wie ein Bauleitplan aufgestellt werden kann. Immer handelt es sich jedoch um sehr formalisierte Verfahren, die sich darin unterscheiden, dass einzelne Verfahrensschritte ausgelassen werden können. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist jedoch grundsätzlich vorgeschrieben.

Neben den Bebauungsplänen als städtische Satzungen, die auch gestalterische Festsetzungen enthalten können, gibt es weitere städtebauliche Satzungen, wie z.B. eine Stellplatzsatzung, die Klarstellungssatzung Ork, Gestaltungssatzung Löhnen oder z.B. die Dachgaubensatzung der Stadt Voerde von 1984. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne und weitere städtebaulichen Satzungen können über das Geoportal Niederrhein eingesehen und auch heruntergeladen werden.

Einsichtnahme in Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen

Die rechtskräftigen Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen der Stadt Voerde (Niederrhein) sind online beim Geoportal Niederrhein einsehbar und zum Download verfügbar.

Damit Sie den richtigen Plan finden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wenn Sie auf die Seite Geoportal Niederrhein gehen, öffnet sich eine Karte, über der Sie oben rechts die Adresse des betroffenen Grundstücks eingeben können.
  2. Anschließend verändert sich die Kartenansicht. Darin erscheint ein roter Pin, der ebenfalls angeklickt werden muss.
  3. Es öffnet sich ein Kästchen mit dem Bebauungsplan und/oder der städtebaulichen Satzung, der und/oder die für den Pin-Standort bzw. die eingegebene Adresse rechtskräftig ist. 
  4. Eventuell muss an der rechten Seite des Kästchens ein grauer Balken nach unten geschoben werden, um alle zutreffenden Pläne zu finden (Bebauungsplan oder –änderung, Dachgauben-, Gestaltungs- und Stellplatzsatzung etc.).