Einschulung
Die gesetzliche Schulpflicht beginnt für alle Kinder (auch für solche mit ausländischer Staatsangehörigkeit), die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.
Die schulpflichtig werdenden Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten bis spätestens zum 15, November des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, in der nächstgelegenen Grundschule in Voerde angemeldet werden.
Mit Beginn der Schulpflicht des Kindes haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf den Besuch der nächstgelegenen Grundschule, allerdings steht es Ihnen frei, Ihr Kind auch an einer anderen Grundschule anzumelden. Dabei werden bei der Aufnahme allerdings zuerst die Kinder berücksichtigt, für welche diese Grundschule die wohnortnächste ist. Bei der Anmeldung an einer anderen als an der nächstgelegenen Grundschule müssen mögliche Fahrtkosten von den Eltern selbst übernommen werden.
Liegt eine Überschreitung der festgelegten Aufnahmekapazität vor, kann es zu einem Auswahlverfahren kommen. Dies gilt auch, wenn es sich um die nächstgelegene Grundschule handelt.
Der konkrete Anmeldezeitraum für die Voerder Grundschulen wird den Erziehungsberechtigten zusammen mit einer Information zur nächstgelegene Grundschule mit einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im Rahmen der Anmeldung bei der Schulleitung der Grundschule zu stellen.
Benötigte Unterlagen
Bei der Anmeldung in der Grundschule muss die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorgelegt werden.
Das Kind sollte bei der Anmeldung möglichst anwesend sein.
Bei gewünschter vorzeitiger Schulaufnahme ist außerdem ein formloser schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung zur Grundschule
Das Gespräch mit den Eltern und mit dem Kind während der Anmeldung ist eine erste Gelegenheit, Eindrücke von der sprachlichen Kompetenz des Kindes zu gewinnen. Hierbei bittet die Schule die Eltern um Angaben über die bisherige Sprachbiografie des Kindes. Wenn sich dabei herausstellt, dass in der Familie überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, kann dies ein Hinweis auf fehlende Deutschkenntnisse des Kindes sein. Ergeben sich aus einem anschließenden Gespräch mit dem Kind Anhaltspunkte dafür, dass es auf Grund fehlender deutscher Sprachkenntnisse in der Grundschule nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt die Schule mit dem Kind ein erprobtes Testverfahren durch, um seinen Sprachstand genau zu ermitteln. Das Testverfahren ist für alle Kinder verbindlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs nicht ausreichend erscheinen.
Für die Sprachstandsfeststellung im Rahmen des Anmeldeverfahrens werden den Grundschulen des Landes von der Schulaufsichtsbehörde vier erprobte Verfahren empfohlen, von denen jeweils eines ausgewählt werden muss.
Um zu vergleichbaren Ergebnissen zu gelangen, ist der Einsatz unterschiedlicher Verfahren an einer Schule ausgeschlossen.
Kinder, bei denen im Testverfahren festgestellt wurde, dass ihre Deutschkenntnisse für die Mitarbeit im Unterricht nicht ausreichen, können von der Schule zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtet werden. Ausgenommen sind Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen und dort gezielt in der deutschen Sprache gefördert werden. Der Fachdienst Bildung koordiniert die Verteilung der Kinder auf die Kurse. Die Schule teilt die Entscheidung über die verpflichtende Teilnahme eines Kindes an einem vorschulischen Sprachkurs den Eltern schriftlich mit und begründet sie. Die Kosten für Lernmittel sowie eventuell anfallende Fahrtkosten, die sich aus der Teilnahme an einem vorschulischen Sprachkurs ergeben, müssen von den Ehern getragen werden.
Schulärztliche Untersuchung
Für alle Kinder, die eingeschult werden, ist eine schulärztliche Eingangsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Eingangsuntersuchungen führen die unteren Gesundheitsbehörden durch, die im Benehmen mit dem Schulträger für jede Schule eine Schulärztin bzw. einen Schularzt bestellen. Es ist grundsätzlich möglich, die schulärztliche Eingangsuntersuchung entfallen zu lassen und stattdessen eine kinderärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Während der schulärztlichen Eingangsuntersuchung wird überprüft, ob das Kind in der Lage ist, den Schulalltag zu bewältigen. Die Untersuchung erstreckt sich auf den körperlichen Entwicklungsstand und die allgemeine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes: Neben dem Messen von Blutdruck, Gewicht, Körperlänge und Kopfumfang werden die Zähne, die Hör- und Sehfähigkeit, der Gleichgewichtssinn, die Körperhaltung und Fußstellung, die Bewegungsfähigkeit und das Bewegungsverhalten überprüft. Das Herz wird abgehört und die Ärzte erkundigen sich nach Kinderkrankheiten und Besonderheiten wie Allergien, chronischen Krankheiten, vorgenommenen Impfungen.
Es ist ratsam, vor der Schuleingangsuntersuchung den Impfstatus des Kindes beim jeweiligen Kinderarzt überprüfen und ggf. vervollständigen zu lassen sowie zur Untersuchung das gelbe "Kinder-Untersuchungsheft" und den Impfausweis des Kindes mitzubringen.
Der genaue Untersuchungstermin wird bei der Anmeldung des Kindes in der Schule oder direkt vom Schul- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes des Kreises Wesel mitgeteilt.
Schulweg
Vor allem Eltern von Grundschulkindern sollten sich Gedanken über den Schulweg der Kinder machen. Ältere Kinder und Jugendliche sind meist schon selbständig genug, um alleine zur Schule zu gehen oder mit dem Fahrrad zu fahren. Grundschulkinder und insbesondere Erstklässler müssen dagegen noch lernen, sich außerhalb des bisherigen Umkreises zur elterlichen Wohnung sicher zu bewegen. Eltern sollten daher bereits vor Schulbeginn mit ihrem Kind den Weg zur Schule (und zurück) üben. Auf diese Weise prägt sich das Kind den Schulweg ein; es lernt auch, Ampelzeichen zu beachten, Fußgängerüberwege oder Straßen mit Schülerlotsen zu bevorzugen. Durch häufiges Üben wird das Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen gestärkt.
Schultasche
Die Schultasche ist sozusagen der Aktenkoffer der Schülerinnen und Schüler. Es ist wichtig, dass er auf deren Bedürfnisse zugeschnitten ist. Alle benötigten Unterrichtsmaterialien müssen Platz finden, ohne dass sie zerknittern. Die Schultasche darf nicht zu schwer sein; ihr Gewicht sollte mit allen Büchern und Unterlagen 10 bis 12 Prozent vom Körpergewicht der Schülerin oder des Schülers nicht überschreiten. Um Haltungsschäden zu vermeiden und damit das Kind die Hände frei hat, sollte die erste Schultasche auf dem Rücken zu tragen sein. Zu empfehlen sind außerdem Leuchtstreifen oder Katzenaugen, damit das Kind im Dunkeln rechtzeitig gesehen wird.