Hundehaltung Befreiung

Eine generelle Befreiung von der Leinenpflicht ist nicht möglich. Entsprechendes hat der Gesetzgeber im Landeshundegesetz festgehalten. Ausnahmen können nicht erteilt werden, ist der Hund auch noch so zutraulich.

Allerdings können gelistete Hunde („Kampfhunde“ / Hunde bestimmter Rasse / gefährliche Hunde) nach Teilnahme an einer Verhaltensprüfung (Wesenstest) eine Befreiung von der erweiterten Maulkorb- und Leinenpflicht erhalten. Gelistete Hunde müssen nämlich außerhalb befriedeten Besitztums immer angeleint werden. Durch die Ausnahmegenehmigung sind sie von der Maulkorb- und Leinenpflicht großen Hunden gleichgestellt.

Bereits im Welpenalter (ab dem 6. Lebensmonat) kann eine Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Leinenpflicht gelisteter Hunde ausgestellt werden. Diese ist bis zum 24. Lebensmonat gültig. Voraussetzung ist, dass mindestens alle zwei Wochen an einer Junghundeausbildung teilgenommen wird und dies gegenüber dem Ordnungsamt von einer Hundeschule bescheinigt wird.

Wichtig:
Ihr Hund muss für die Teilnahme an einer Verhaltensprüfung (Wesenstest) mindestens 24 Monate alt sein. Sollte eine Befreiung im Welpenalter erteilt worden sein, besteht eine Toleranzzeit bis sechs Wochen nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung. Sollten Sie innerhalb dieser sechs Wochen nicht die Teilnahme an einer Verhaltensprüfung (Wesenstest) nachweisen, müssen Sie Ihren Hund wieder außerhalb befriedeten Besitztums immer mit Maulkorb und Leine führen.

Die Ausnahmegenehmigung ist immer personengebunden! Nur wenn ein Hund-Mensch-Gespann amtlich geprüft und eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, darf ein gelisteter Hund ohne Maulkorb und Leine geführt werden.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis bestandene Verhaltensprüfung

Voraussetzungen

  • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
  • Erhalt einer amtlichen Befreiung

Prozess

  • Antrag und Nachweise einreichen
  • Prüfung des Antrages
  • Erstellung und Versand der Ausnahmegenehmigung

Formen der Antragstellung: schriftlich

Bearbeitungsdauer

2 Wochen

Gebührenrahmen

Ausnahmegenehmigung: 25,00€