Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Bei bestimmten Hunde ist eine Haltungserlaubnis erforderlich:

  • Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist
  • Hunde weiterer bestimmter Rassen

Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden? Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden? Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?

Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen nach §3 und 10 des Landeshundegesetzes sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen müssen.

Als Halterin oder Halter solcher Hunde sind Sie verpflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer Haltungserlaubnis

Fristen

Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

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