Grundbesitzabgaben

Für die Erhebung der Grundbesitzabgaben ist der Fachdienst 3.3 - Steuern und Abgaben zuständig. 

Die Grundbesitzabgaben umfassen folgende Steuern und Abgaben:

  • Grundsteuer A und B
  • Abfallgebühren
  • Abwassergebühren
  • Niederschlagswassergebühren
  • Straßenreinigungsgebühren

Erfahrungsgemäß möchten sich in den ersten Tagen nach der Zustellung der Bescheide viele Grundstückseigentümer persönlich oder telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen im Rathaus in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang wird auf die gesonderten Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr) hingewiesen. Bedingt durch die Vielzahl der versandten Bescheide (rund 14.000) kann es ferner zu längeren Wartezeiten kommen, die nicht immer zu vermeiden sind. 

FAQ

Hinweise zur Zahlungsweise

Es wird gebeten, die auf dem Bescheid angegebene Kontoverbindung zu prüfen.
Jedem Steuerbescheid, der keine IBAN (=SEPA-Lastschriftmandat) enthält, wird automatisch eine auszufüllende Einzugsermächtigungserklärung beigefügt.

Hinweise zum Bescheid

Die Kanalbenutzungsgebühr richtet sich nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Diese wird der Verwaltung von den Stadtwerken Voerde (ehemals Wasserversorgung Voerde) übermittelt. Sollte es zu Abweichungen kommen, kann nach Vorlage einer aktuellen Abrechnung für Frischwasser eine Korrektur vorgenommen werden.

Sofern eine Immobilie im Laufe des aktuellen Kalenderjahres ihren Besitzer wechselt, endet die Grundsteuerpflicht des bisherigen Eigentümers erst mit Ablauf des aktuellen Jahres. Fortschreibungszeitpunkt ist nach dem Bewertungsgesetz der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt (§ 22 Absatz 4 Nummer 1 Bewertungsgesetz). Eine unterjährige Änderung ist daher rechtlich nicht möglich.

Sollte im vorherigen Jahr Grundbesitz veräußert worden sein und die Stadt noch dem ehemaligen Eigentümer den Bescheid zugestellt haben, liegt dies an dem fehlenden Messbescheid des Finanzamtes. Die Stadt kann den Besitzerwechsel erst nach erfolgter Umschreibung durch das Finanzamt vornehmen. Bis zur Bekanntgabe dieses Bescheides sind deshalb durch den alten Eigentümer die Vorauszahlungen auf die Grundbesitzabgaben zu den Fälligkeitsterminen, erstmals also am 15. Februar, zu entrichten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

Wegen häufiger Nachfragen im Vorjahr weist die Stadt Voerde darauf hin, dass die im Bescheid aufgeführten Kanalbenutzungsgebühren noch nicht um die im Einzelfall nachzuweisenden Verbräuche für die Gartenbewässerung korrigiert wurden.

Ermäßigungsmöglichkeiten zur Schmutzwassergebühr (sogenannte Wasserschwundmengen)

Grundsätzlich wird für die Festsetzung der Schmutzwassergebühren der Frischwasserbezug aus dem Kalenderjahr zuvor herangezogen (§ 3 Absatz 2 Abwassergebührensatzung der Stadt Voerde). Es wird dabei angenommen, dass diese Wassermengen wieder als Abwasser in das Kanalnetz eingeleitet worden sind. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, die sich für Sie kostensparend auswirken könnte.

Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden auf Antrag anderweitig verbrauchte Wassermengen (sogenannte Wasserschwundmengen), die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, nicht bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt (§ 4 Absatz 5 Abwassergebührensatzung der Stadt Voerde).

Beispiele dafür lassen sich sowohl im privaten (Gartenbewässerung) als auch im gewerblichen Bereich (Wasser als Produktionsfaktor)
finden.

Wichtig: Diese Ausnahmeregelung umfasst nicht die Befüllung eines Pools. Wasser aus dem Pool gilt gemäß § 54 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) als Schmutzwasser und ist in den Kanal zu leiten.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gebührenermäßigung erfüllt sein?

Die Ermäßigung erfolgt nicht automatisch; sie muss schriftlich bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres beantragt werden. Dabei muss
die nicht eingeleitete Wassermenge nachgewiesen werden. Diese Nachweise können typischerweise durch Einbau eines geeichten und verplombten Zwischenzählers (Wasseruhr) erbracht werden. Diese Art der Nachweisführung erfolgt jährlich, nach der Ablesung des Hauptzählers, durch Fotos des Zwischenzählers. Hierbei sind erstmalig nach Einbau sowie darauf folgend jährlich die Verplombung, die Eichung und der Zählerstand nachzuweisen. Diese Fotos können an den Fachdienst 3.3 per E-Mail oder per Post eingereicht werden.

An dieser Stelle können natürlich nicht alle Varianten des Ermäßigungsverfahrens dargestellt werden. Neben den rechtlichen Bedingungen müssen auch technische Vorgaben erfüllt sein.