Vollstreckung

Nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen obliegt der Vollstreckungsbehörde die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen wie z.B. Bußgelder und Steuern, sowie bestimmter privatrechtlicher Forderungen der Stadt Voerde.

Aufgaben:

  • Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen der Stadt Voerde, sowie auswärtiger Behörden (Amtshilfe)
  • Einleitung und Begleitung diverser Verfahren wie Insolvenzen und Zwangsversteigerungen