Gewerbesteuer Festsetzung

Die Gewerbesteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern. Sie ist eine Gemeindesteuer und wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Rechtsgrundlagen sind das Gewerbesteuergesetz, die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung und (als allgemeine Verwaltungsvorschriften) die Gewerbesteuer-Richtlinien.

Sowohl als Kapital- oder Personengesellschaft als auch als gewerblich tätige Einzelperson unterliegen Sie grundsätzlich der Gewerbesteuer und sind verpflichtet eine elektronische Gewerbesteuererklärung bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt einzureichen. In dieser Erklärung geben Sie an, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im relevanten Erhebungszeitraum (abgelaufenes Kalenderjahr oder abweichendes Wirtschaftsjahr) war. Das Finanzamt ermittelt aufgrund der Steuererklärung zunächst den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest (Grundlagenbescheid). Gegen den Gewerbesteuermessbetrag kann ausschließlich beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden.

Der vom Finanzamt vorgegebene Steuermessbetrag wird mit dem von der Kommune festgesetzten Hebesatz multipliziert und so die zu zahlende Gewerbesteuer berechnet (Folgebescheid).

Die Gewerbesteuer wird in einem Vorauszahlungssystem erhoben. Die Vorauszahlungen sind nach § 19 des Gewerbesteuergesetzes am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres zu leisten. Die Festsetzung der Vorauszahlungen, insbesondere für kommende Jahre, gilt bis zur Bekanntgabe einer geänderten Festsetzung / eines geänderten Gewerbesteuerbescheides.

Seit dem 01.01.2017 beträgt der Hebesatz der Stadt Voerde (Niederrhein) für Gewerbesteuer 470 %. Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushaltssatzung oder mit einer Hebesatzsatzung beschlossen und veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

  • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
  • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Prozess

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

  • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
  • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
  • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
  • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
  • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
  • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
  • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer.

Form der Antragstellung: elektronisch

Fristen

Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.07. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

Besonderheiten

Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.