Hochzeit

Sie haben den Partner fürs Leben gefunden und Sie trauen sich? Gut, dann trauen wir Sie gerne!

Mit dem Wunsch zu heiraten sind Sie nicht alleine. Jährlich geben sich circa 350 Paare im Standesamt Voerde das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat der Gesetzgeber allerdings einige bürokratische Anforderungen gestellt. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Informationen geben.

Am Anfang steht die Anmeldung der Eheschließung, zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen müssen. Sollte jemand zur Anmeldung nicht erscheinen können, kann er/sie seine/seinen Verlobte/Verlobten mit Vollmacht ermächtigen, die Eheschließung zunächst alleine anzumelden.

Auswärtige Paare

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Bei mehreren Wohnsitzen (Haupt- und Nebenwohnsitz) können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.

Wenn Sie beide nicht in Voerde (Niederrhein) wohnen und trotzdem hier heiraten möchten, ist das kein Problem. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt an und teilen dabei mit, dass Sie im Standesamt Voerde (Niederrhein) heiraten möchten. Das zuständige Standesamt wird dann Ihre Unterlagen an uns übersenden.

Zur frühzeitigen Planung Ihrer Hochzeit gehört auch der Trautermin. Er wird jedoch erst nach der verbindlichen Anmeldung der Eheschließung mit allen Unterlagen fest gebucht.

Wir erläutern Ihnen auch die Möglichkeiten der Namensführung und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie leider nicht in Voerde, sondern in einem anderen Standesamt oder gar im Ausland heiraten wollen.

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

Im Informationsgespräch erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten der Namensführung.

Hinweise

Bildaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen nur mit Zustimmung des Standesbeamten vorgenommen werden. In der Regel haben die Standesbeamten jedoch nichts dagegen, wenn Sie einige Bilder machen.

Noch eine besondere Bitte. Da meistens mehrere Trauungen hintereinander stattfinden, bitten wir um etwas Rücksicht sowohl vor als auch nach Ihrer Trauung, um bereits stattfindende Trauungen nicht zu stören.

Allgemeine Trauzeiten

Trauzeiten
WochentagVormittagNachmittag
Montag09:00 bis 12:00 Uhrkeine
Dienstag09:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwochgeschlossen 1geschlossen 1
Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 16 Uhr
Freitag09:00 bis 12:00 Uhr14:00 bis 16:00 Uhr

Hinweis: Für die Anmeldung zur Eheschließung und Namensänderungen vereinbaren Sie bitte (telefonisch oder per E-Mail) einen Termin während der Sprechzeiten.

Erläuterung zu 1: Sollte auf den Donnerstag ein Feiertag fallen, können am Mittwoch auch Trauungen terminiert werden.

Samstagstrautermine 2025

Samstagstrauungen (jeweils 09:30 bis 12:00 Uhr)

  • 10. Mai 2025 (ausgebucht)
  • 24. Mai 2025
  • 14. Juni 2025
  • 28. Juni 2025
  • 19. Juli 2025
  • 26. Juli 2025
  • 09. August 2025
  • 23. August 2025
  • 06. September 2025
  • 20. September 2025 
  • 11. Oktober 2025
  • 25. Oktober 2025

Terminreservierung

Terminreservierungen können frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin nach Vorlage der Anmeldeunterlagen im Standesamt vorgenommen werden.

Voerder Paare haben die Möglichkeit 12 Monate vor Ihrer Eheschließung einen Termin telefonisch oder per E-Mail (standesamt@voerde.de) zu vereinbaren. Erst mit der Anmeldung der Eheschließung wird der reservierte Eheschließungstermin verbindlich.

Die E-Mail sollte folgende Informationen bei einem Erstkontakt enthalten: die vollständigen Vor- und Familiennamen, die Geburtsdaten, eine Telefonnummer, den Wohnort, den Familienstand sowie die Staatsangehörigkeit beider Personen.