Voraussetzung für den Vollzug der Ehe ist, dass Nichtvorhandensein eines Ehehindernisses. Dies gilt auch und insbesondere für die Ehefähigkeit einer/eines ausländischen Verlobten.
Wenn ein oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind vor einer beabsichtigten Eheschließung in Deutschland einige Besonderheiten zu beachten. Als Ausländer/Ausländerin benötigen Sie für die Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates. Bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden kommt es nämlich darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin gesetzliche Ehehindernisse ergeben.
Wenn der Herkunftsstaat der/des ausländischen Verlobten kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, ist ein Prüfverfahren durch das zuständige Oberlandesgericht notwendig. Die entsprechende Antragstellung ist Bestandteil der Eheanmeldung. Sie müssen den Antrag nicht selbst stellen.
Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe ist ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erforderlich, da sich die Ehevoraussetzungen dann nach deutschem Recht richten.
War jemand von Ihnen schon einmal im Ausland verheiratet und/oder wurde dort geschieden, ist möglicherweise die förmliche Anerkennung der im Ausland erfolgten Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich. Eine mögliche Antragstellung beim zuständigen Oberlandesgericht übernimmt das für die Eheanmeldung zuständige Standesamt für Sie.
Deshalb ist es ratsam, wenn Sie frühzeitig Kontakt zu dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen. Dann erhalten Sie nähere Informationen über das weitere Vorgehen und eine Auflistung der notwendigen Dokumente sowie die Beschreibung der erforderlichen Schritte. Bei der Anmeldung zur Eheschließung prüft Ihr Standesamt neben den Angaben zur Person, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht der/des Verlobten eventuell Ehehindernisse ergeben.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Formulare
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen:
- mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen sind ist abhängig von verschiedenen Merkmalen, die sich aus den persönlichen Voraussetzungen der Verlobten ergeben. Daher bitte die erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Standesamt erfragen.
Prozess
Der Verfahrensablauf ist einzelfallbezogen.
Gebührenrahmen
Anmeldung der Eheschließung: Von 85,00€ bis 114,00€
Zahlungsziel:
Wenn zusätzlich ausländisches Recht zu beachten ist: 114 €
Bescheinigung über die Namenserklärung: 11,00€
Beurkundungen, Eidesstattliche Versicherungen: 28,00€
Erteilung einer Personenstandsurkunde aus dem Eheregister : 16,00€
Trauung außerhalb der Dienstzeiten : 140,00€
Zahlungsziel:
Freitagnachmittag oder Samstagvormittag zusätzlich 140 €
Familienstammbücher : Von 19,00€ bis 35,00€
Zahlungsziel:
Familienstammbücher in verschiedenen Ausführung. Ein Kaufzwang besteht nicht.
Fristen
Sie melden die Ehe frühestens sechs Monate vor Ihrem geplanten Wunschtermin beim Standesamt ihres Wohnsitzes an.
Sollte die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendig sein, muss die Eheschließung innerhalb der auf den Ausstellungstag folgenden sechs Monate erfolgen. Wurde vom Oberlandesgericht (OLG) eine Befreiungsurkunde erteilt, gilt auch hier eine Frist für die Eheschließung binnen sechs Monaten ab Ausstellungsdatum.
Eine Ehe kann bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen vor jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.
Besonderheiten
Die Reservierung eines Trautermins:
Terminreservierungen können frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin nach Vorlage der Anmeldeunterlagen im Standesamt vorgenommen werden.
Voerder Paare haben die Möglichkeit zwölf Monate vor Ihrer Eheschließung einen Termin telefonisch oder per E-Mail (standesamt@voerde.de) zu vereinbaren. Erst mit der Anmeldung der Eheschließung wird der reservierte Eheschließungstermin verbindlich.
Die E-Mail sollte folgende Informationen bei einem Erstkontakt enthalten: die vollständigen Vor- und Familiennamen, die Geburtsdaten, eine Telefonnummer, den Wohnort, den Familienstand sowie die Staatsangehörigkeit beider Personen.
Bildaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen nur mit Zustimmung des Standesbeamten vorgenommen werden. In der Regel haben die Standesbeamten jedoch nichts dagegen, wenn Sie einige Bilder machen (siehe Datenschutzblatt).
Noch eine besondere Bitte. Da meistens mehrere Trauungen hintereinander stattfinden, bitten wir um etwas Rücksicht sowohl vor als auch nach Ihrer Trauung, um bereits stattfindende Trauungen nicht zu stören.
Weiterführende Informationen
Formen der Antragstellung:
Die Eheanmeldung sollte von beiden Verlobten erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Bevollmächtigung in Frage kommen (z. B. bei Aufenthalt eines ausländischen Verlobten in dessen Heimatstaat).