Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Sie benötigen eine der unten aufgeführten Bescheinigungen?

  • Allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung (§ 27 Absatz 3 Satz 1 und 2 WoFG in Verbindung mit § 5 WoBindG),
  • Gezielte Wohnberechtigungsbescheinigung,
  • Wohnberechtigungsbescheinigung für eine mit nichtöffentlichen Mitteln geförderte Wohnung,
  • Freistellung gemäß § 30 WoFG in Verbindung mit § 7 WoBindG für eine Wohnung oder
  • Bescheinigung gemäß I. ZinsVO