Sie benötigen eine der unten aufgeführten Bescheinigungen?
- Allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung (§ 27 Absatz 3 Satz 1 und 2 WoFG in Verbindung mit § 5 WoBindG),
- Gezielte Wohnberechtigungsbescheinigung,
- Wohnberechtigungsbescheinigung für eine mit nichtöffentlichen Mitteln geförderte Wohnung,
- Freistellung gemäß § 30 WoFG in Verbindung mit § 7 WoBindG für eine Wohnung oder
- Bescheinigung gemäß I. ZinsVO