Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Kosten gemäß Gebührensatzung
Besonderheiten
Hinweis zur Bioabfuhr
Bioabfälle können in der Biotonne und in Bioabfallsäcken zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bioabfallsäcke sind gebührenpflichtig im Bürgerbüro der Stadt Voerde erhältlich.
- In die Biotonne gehören:
- Garten- und Parkabfälle
Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub und Nadeln, Moos, Baumrinde, kleine Wurzeln, Fallobst, Blumenerde, Blumen- und Pflanzenreste, Ernterückstände aus Hausgärten. - Küchenabfälle
Gemüse-, Salat- und Brotreste, verdorbene Nahrungsmittel, Speisereste, Tee- und Kaffeefilter nebst Inhalt, Obstschalen, auch von Südfrüchten, Eierschalen, nichtflüssige Milchprodukte, Haare, Federn, kompostierbares Kleintierstreu, Holzwolle, Papierküchentücher und Zeitungspapier als Einwickelpapier.
- Garten- und Parkabfälle
- Nicht in die Biotonne gehören
- Asche und Zigarettenkippen, behandeltes (zum Beispiel lackiertes) Holz, Binden, Tampons, Windeln, Hygienepapiere, Blumentöpfe, Kehricht, Illustrierte, Zeitungen, bedruckte Kartonagen, Kunststoffe, Textilien, Leder, Staubsaugerbeutel, Käserinde, Bauschutt, Steine, Tierkadaver, Watte etc.
Weiterführende Informationen
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.