Abfallgefäße

Die Stadt Voerde ist für den Betrieb der Abfallentsorgung verantwortlich. Über die beauftragten Entsorgungsunternehmen stellt sie Bürgern und Unternehmen folgende Abfallbehälter zur Verfügung:

  • Gebührenpflichtig: 
    • Restmülltonne
    • Biotonne
  • Kostenfrei:
    • Wertstofftonne (Grüner Punkt)
    • Papiertonne
    • Glassammelbehälter

Die Abfallgebühren werden durch das Steueramt (Fachdienst 3.1 – Steuern und Abgaben) erhoben. Bürger und Unternehmen erhalten dazu entsprechende Bescheide über Grundbesitzabgaben, wenn sie gebührenpflichtige Abfallgefäße anmelden, abmelden oder ändern.

Die Anlieferung, Abholung und der Tausch der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich jeweils am letzten Freitag oder Samstag eines Monats.

Als besonderen Service bietet die Stadt Voerde Ihren Bürgern und Unternehmen die temporäre Deaktivierung/Aktivierung der gebührenpflichtigen Biotonne an. Über den in den Gefäßen integrierten Chip erkennen die Entsorgungsfahrzeuge, ob das Abfallgefäß aktiv ist und geleert werden darf. Die Deaktivierung bzw. Aktivierung Ihrer Biotonne kann monatlich vorgenommen werden. Beauftragen Sie die Deaktivierung oder Aktivierung bitte 14 Tage vor dem gewünschten Monat. Die Biotonne bleibt während der Deaktivierungszeit auf dem Grundstück stehen. 

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Die Gefäßgrößen und Abfuhr-Intervalle richten sich nach der Anzahl der im betroffenen Haushalt lebenden Personen.
Anträge können nur von den Eigentümern oder Vermietern der Liegenschaften oder von der Hausverwaltung der Wohnanlage gestellt werden.
Anfragen von Mietern und Mieterinnen können nicht bearbeitet werden. Mieter und Mieterinnen wenden sich daher bitte an ihren Vermieter, Ihre Vermieterin oder an Ihre Hausverwaltung.

Erforderliche Unterlagen:
Bei der Abmeldung von Abfallgefäßen und bei der Änderung von Abfallgefäßgrößen teilen Sie uns bitte das Kassenzeichen/Aktenzeichen (ehemals Einheitswertnummer) mit, das Sie auf Ihrem letzten Bescheid über die Grundbesitzabgabe finden.

Prozess

Die von Ihnen online ausgefüllten Formulare werden zunächst durch das Bürgerbüro geprüft und anschließend an den städtischen Baubetrieb (Fachdienst 7.2) und das Steueramt (Fachdienst 3.1 - Steuern und Abgaben) weitergeleitet.
Der Baubetrieb wird den geprüften Auftrag an das beauftragte Entsorgungsunternehmen zur Ausführung weiterleiten. Das Steueramt übermittelt Ihnen den geänderten Gebührenbescheid. Die Gebühren ändern sich dann zum Ersten des Folgemonats.

Bearbeitungsdauer

1 Woche (Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt im Normalfall innerhalb von circa 1 Woche.)

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Fristen

Die gewünschten Änderungen erfolgen im Normalfall in der letzten Woche des aktuellen Monats, wenn Ihr Antrag bis zum letzten Mittwoch, 11:00 Uhr des aktuellen Monats bei der Stadtverwaltung eingeht.

Bitte beachten Sie, dass die Deaktivierung oder Aktivierung der Biotonne spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Monat beantragt werden muss.

Besonderheiten

Anträge dürfen nur durch die Objekt-Eigentümer oder die Hausverwaltung der Wohnanlagen gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Die aktuellen Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Die Kosten entnehmen Sie bitte §4 Gebührensätze der aktuellen Abfallgebühren-Satzung (PDF) oder auf der Seite Abfallgebühren-Festsetzung.
Informationen zum Betrieb der Abfallentsorgung entnehmen Sie bitte der Abfallentsorgungssatzung (PDF).

Formen der Antragstellung:

  • persönlich im Bürgerbüro
  • schriftlich per Post an Bürgerbüro der Stadt Voerde (offizielle Anschrift einfügen!)
  • per E-Mail an: buergerbuero@voerde.de
  • über die hinterlegten Online-Formulare

Weitere Links

Kontaktinformationen

Zuständigkeiten:

  1. Fachdienst 5.2 – Bürgerbüro
  2. Fachdienst 7.2 – Baubetrieb 
  3. Fachdienst 3.1 – Steuern und Abgaben

Kontaktaufnahme:

  • telefonisch
  • per Fax
  • per E-Mail
  • online über den Formular-Assistenten