Wohnung abmelden

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen (Abmeldung ins Ausland) oder
  • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

Prozess

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
  • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

Schriftlich:

  • reichen Sie das Abmeldeformular schriftlich ein,
  • fügen Sie Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Fristen

Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

Besonderheiten

Ihre Abmeldung ins Ausland können Sie auch per Post erledigen. Nutzen Sie dazu das Abmeldeformular. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben und fügen Sie außerdem eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.