Wilder Müll Entsorgung

Bauschutt am Waldrand, Farbeimer in den Sträuchern, aufgerissene Müllsäcke in Grünanlagen – illegal entsorgter Müll verschandelt nicht nur die Landschaft und das Stadtbild, sondern belastet die Umwelt und verursacht hohe Kosten für die Allgemeinheit.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Müll liegt auf öffentlicher Fläche.

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Prozess

Bearbeitungsdauer: schnellstmöglich

Besonderheiten

Die Identität der Umweltsünder festzustellen ist oft problematisch. Daher bitten wir Sie um Hilfe und Unterstützung bei der Ermittlung der Verursacher.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Weiterführende Informationen

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

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