Wehrerfassung

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt.

Datenübermittlung

Im Zusammenhang mit dem freiwilligen Wehrdienst übermitteln gemäß § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben.

Widerspruch

Der Widerspruch kann jederzeit unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadt Voerde eingelegt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Widerspruch mit dem Formular einzulegen, das auf dieser Seite in der rechten Spalte zum Download angeboten wird. Er gilt bis zu seinem Widerruf.