Der Vorhaben- und Erschließungsplan (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) ist rechtlich in § 12 Baugesetzbuch geregelt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft ab wie bei der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren, d.h. mit einer zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel in Form einer Bürger/Innenanhörung in öffentlicher Veranstaltung, die zweite Stufe ist durch eine Auslegung der Planentwürfe und weiterer Unterlagen durchzuführen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in mindestens zwei Stufen. Die erste Stufe wird in der Regel in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt, die zweite und jede weitere Stufe in Form einer mindestens einmonatigen Offenlage.
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Kontakt
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