Vorhaben- und Erschließungsplan Bereitstellung

Das Aufstellungsverfahren für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan entspricht demjenigen eines Bebauungsplanes im Regelverfahren. Es umfasst eine mindestens zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung. Ändert sich nach der zweiten Stufe der Planentwurf, kommt es zu einem dritten Beteiligungsschritt. Daneben werden die betroffenen Nachbargemeinden beteiligt.

Auskunft

Auskunft über Vorhabenbezogene Bebauungspläne erteilt der Fachdienst 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Voerde (Niederrhein). 

Bebauungsplan einsehen

Die rechtskräftigen Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen der Stadt Voerde (Niederrhein) sind online beim Geoportal Niederrhein einsehbar und zum Download verfügbar.

Damit Sie den richtigen Plan finden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wenn Sie auf die Seite Geoportal Niederrhein gehen, öffnet sich eine Karte, über der Sie oben rechts die Adresse des betroffenen Grundstücks eingeben können.
  2. Anschließend verändert sich die Kartenansicht. Darin erscheint ein roter Pin, der ebenfalls angeklickt werden muss.
  3. Es öffnet sich ein Kästchen mit dem Bebauungsplan und/oder der städtebaulichen Satzung, der und/oder die für den Pin-Standort bzw. die eingegebene Adresse rechtskräftig ist. 
  4. Eventuell muss an der rechten Seite des Kästchens ein grauer Balken nach unten geschoben werden, um alle zutreffenden Pläne zu finden (Bebauungsplan oder –änderung, Dachgauben-, Gestaltungs- und Stellplatzsatzung etc.).

Rechtsgrundlagen

Fristen

Mit dem Inkrafttreten des Vorhaben- und Erschließungsplanes durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsballt kann jedermann in den Plan Einsicht nehmen.

Kontaktinformationen

Kontaktaufnahme: 

  • telefonisch
  • persönlich
  • per E-Mail