Das Aufstellungsverfahren für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, dessen Teil der Vorhaben- und Erschließungsplan ist, entspricht demjenigen eines Bebauungsplanes im Regelverfahren. Es umfasst eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine zweistufige Behördenbeteiligung. Ändert sich nach der zweiten Stufe der Planentwurf, kommt es zu einem dritten Beteiligungsschritt. Daneben werden die betroffenen Nachbargemeinden und die übergeordnete Regionalplanung (Regionalverband Ruhr) beteiligt.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Ratsbeschluss
Prozess
Ein Verfahren zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes dauert in der Regel, je nach der Komplexität der Planung, ein bis drei Jahre. Es kann jedoch auch dahin kommen, dass das Verfahren nicht abgeschlossen wird.
Kontakt
- Silke Bohlen-Sundermann 02855 80-457 silke.bohlen-sundermann@voerde.de
- Manuel Becker 02855 80-460 manuel.becker@voerde.de
- Michael Gudd 02855 80-438 michael.gudd@voerde.de
- Christine Knoche 02855 80-449 christine.knoche@voerde.de
- Christine Krüger 02855 80-447 christine.krueger@voerde.de
- Nicholas Wilhelm 02855 80-451 nicholas.wilhelm@voerde.de