Vorhaben- und Erschließungsplan Aufstellung

Das Aufstellungsverfahren für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, dessen Teil der Vorhaben- und Erschließungsplan ist, entspricht demjenigen eines Bebauungsplanes im Regelverfahren. Es umfasst eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine zweistufige Behördenbeteiligung. Ändert sich nach der zweiten Stufe der Planentwurf, kommt es zu einem dritten Beteiligungsschritt. Daneben werden die betroffenen Nachbargemeinden und die übergeordnete Regionalplanung (Regionalverband Ruhr) beteiligt. 

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Ratsbeschluss

Prozess

Ein Verfahren zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes dauert in der Regel, je nach der Komplexität der Planung, ein bis drei Jahre. Es kann jedoch auch dahin kommen, dass das Verfahren nicht abgeschlossen wird.