Vorhaben- und Erschließungsplan Beteiligungsverfahren

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Teil eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Das Aufstellungsverfahren läuft hab wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren, d.h. es ist eine mindestens zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die erste Stufe wird in der Regel in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt, die zweite Stufe durch eine mindestens einmonatige Offenlage. Ändert sich der Planentwurf nach der Offenlage, ist er in einem dritten Beteiligungsschritt erneut auszulegen. Auch die betroffenen Behörden sind umfassend zu beteiligen, auch dies in einem mindestens zweistufigen Verfahren. Daneben werden die betroffenen Nachbargemeinden und der Regionalverband Ruhr als übergeordneter Planungsträger der Regionalplanung.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Ratsbeschluss

Prozess

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt. Die zweite Stufe (Offenlage) und ggf. die erneute Offenlage dauern mindestens jeweils einen Monat.

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