Sobald der Auftraggeber durch die Vergabekammer über einen Antrag auf Nachprüfung informiert wurde, darf dieser den Auftrag bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht erteilen.
Auf Antrag des beabsichtigten Auftragnehmers, welcher den Zuschlag erhalten soll, oder des Auftraggebers kann die Vergabekammer gestatten den Zuschlag nach Ablauf von zwei Wochen seit Bekanntgabe dieser Entscheidung zu erteilen.
Zuständige Stelle für Anträge über die Vorabentscheidung zur Zuschlagserteilung im Rahmen von Nachprüfungsverfahren bezüglich der Ausschreibungen der Stadt Voerde ist die Vergabekammer Rheinland. Zuständig für die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist das zuständige Beschwerdegericht Oberlandesgericht Düsseldorf.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- schriftlicher und begründeter Antrag auf Vorabentscheidung über die Zuschlagserteilung
Voraussetzungen
Die Gestattung der Zuschlagerteilung ist unter den folgenden Voraussetzungen zulässig.
Unter der Berücksichtigung aller potenziell geschädigter Interessen sowie des Interesses der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens müssen die nachteiligen Folgen, welche durch die Verzögerung der Vergabe bis zum Abschluss der Nachprüfung entstehen, die Vorteile überwiegen.
Bei der Interessensabwägung wird das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung des Auftraggebers berücksichtigt. Zudem können die Aussichten des Antragsstellers, den Auftrag zu erhalten, in der Bewertung der Vergabekammer berücksichtigt werden
Prozess
Formen der Antragstellung:
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle für Anträge über die Vorabentscheidung zur Zuschlagserteilung im Rahmen von Nachprüfungsverfahren bezüglich der Ausschreibungen der Stadt Voerde ist die Kontaktinformationen der zuständigen Vergabekammer für Rechtsbehelfs- und Nachprüfungsverfahren.
Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Telefax: +49 2211472889
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.de
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de