Verfahren zur Annahme als Kind (Adoption)

Adoption ist die Annahme eines Kindes mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die Adoption stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen. Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie sichern. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist es daher, Kinder zu geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln, nicht aber für Bewerber "passende" Kinder zu suchen (Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter).

Die Adoptionsvermittlungsstelle

  • berät Mütter / Vater, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
  • berät Adoptionsbewerber, die in Voerde leben und erstellt den Adoptionseignungsbericht
  • vermittelt ein Kind zur Adoption
  • betreut das Kind, leibliche und Adoptionseltern bis zum Adoptionsabschluss
  • berät bei Stiefelternadoption und erstellt die gutachterliche Stellungnahme für das Vormundschaftsgericht
  • berät und unterstützt erwachsene Adoptierte bei der Suche nach ihren familiären Wurzeln.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Sie wollen ein Kind adoptieren.
  • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
  • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.


Eine Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption ist möglich, 

  • wenn dieses gegenüber dem Kind gleichgültig ist, oder seine Pflichten gegenüber dem Kind für einen längeren Zeitraum grob verletzt,
  • wenn es für das betroffene Kind mit besonders schwerwiegenden (unverhältnismäßigen) Nachteilen verbunden wäre, wenn eine Adoption nicht erfolgt,
  • wenn dieser Elternteil die elterlichen Pflichten besonders schwer verletzt hat und aus diesem Grund anzunehmen ist, dass das Kind nie im Haushalt dieses Elternteils leben wird,
  • wenn ein Elternteil unter einer besonders schweren psychischen Erkrankung oder einer besonders schwerwiegenden geistigen oder seelischen Behinderung leidet und aus diesem Grund das Kind dauerhaft nicht betreuen und erziehen kann und
  • wenn die Entwicklung des Kindes schwer gefährdet sein würde, wenn eine Adoption nicht erfolgte.

Erforderliche Unterlagen:

  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

Unterlagen der Annehmenden:

  • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
  • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
  • Geburtsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle

Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat.

Prozess

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

  • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
  • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
  • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
  • Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann beim örtlich zuständigen Familiengericht schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Rechtsantragstelle erklärt werden.
  • Antragsberechtigt ist ausschließlich das Kind selbst:
    • Für ein Kind, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, beantragt der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin die Ersetzung der Einwilligung des Elternteils im Namen des Kindes. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet und ist nicht geschäftsunfähig, muss es die Ersetzung selbst beantragen.
  • Das Familiengericht
    • beteiligt den Elternteil, dessen Einwilligung ersetzt werden soll,
    • bestellt ggf. einen Verfahrensbeistand für das Kind,
    • hört das Jugendamt an und beteiligt es ggf. auf eigenen Antrag, 
    • entscheidet durch Beschluss, ob es die Einwilligung eines Elternteils ersetzt.
  • Der Beschluss wird den Beteiligten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung bekannt gegeben; demjenigen, dessen erklärten Willen er nicht entspricht wird er zugestellt.  
  • Das Verfahren muss rechtskräftig abgeschlossen sein, bevor über einen Annahmeantrag entschieden werden kann. Die Ersetzung der Einwilligung wird mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses wirksam. Staatsangehörige sind.

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Monate.

  • Die Einwilligung in die Adoption kann frühestens 5 Monate nach Geburt des Kindes durch das Familiengericht ersetzt werden.
  • Soll das Familiengericht die Einwilligung ersetzen, weil das Kind dem Elternteil gleichgültig ist, kann dies frühestens 3 Monate nach Belehrung durch das Jugendamt erfolgen, jedoch in keinem Fall früher als 5 Monate nach der Geburt des Kindes.

Form der Antragstellung: 
Schriftlich bei der zuständigen Stelle

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Für notarielle Beurkundungen und/ oder ein familiengerichtliches Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung in eine Adoption entstehen Ihnen in der Regel Kosten.
Für die Aufgaben des Jugendamtes in dem Verfahren müssen Sie nichts bezahlen.

Fristen

keine

Kontaktinformationen

Kontaktaufnahme: 
Telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail