Veranstaltung Erlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr

Sie beabsichtigen in der Stadt Voerde eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen.

Da es in NRW bisher keine einheitliche Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen gibt, jedoch in zahlreichen spezialrechtlichen Vorschriften gleichwohl verschiedene Anzeigepflichten und Erlaubnisvorbehalte formuliert sind, die - je nach Art und Größe der Veranstaltung - durch Veranstalter zu beachten sind und um Ihnen zusätzliche Behördenwege zu ersparen, wurde das nachfolgende „Anzeige-/Antragspaket“ zusammengestellt. Sofern öffentliche Straßen und/oder Plätze gesperrt werden sollen, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen werden (Vorlage der Versicherungspolice oder des ausgefüllten und unterschriebenen Formblattes "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft").

Nur wenn alle notwendigen Rahmeninformationen bekannt sind, können wir Sie über Ihre Pflichten als Veranstalter informieren und Ihnen rechtzeitig die ggf. erforderlichen Erlaubnisse/Genehmigungen erteilen.

Sie beabsichtigen in der Stadt Voerde eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen.

Da es in NRW bisher keine einheitliche Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen gibt, jedoch in zahlreichen spezialrechtlichen Vorschriften gleichwohl verschiedene Anzeigepflichten und Erlaubnisvorbehalte formuliert sind, die - je nach Art und Größe der Veranstaltung - durch Veranstalter zu beachten sind und um Ihnen zusätzliche Behördenwege zu ersparen, wurde das nachfolgende „Anzeige-/Antragspaket“ zusammengestellt. Sofern öffentliche Straßen und/oder Plätze gesperrt werden sollen, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen werden (Vorlage der Versicherungspolice oder des ausgefüllten und unterschriebenen Formblattes "Bestätigung der Versicherungsgesellschaft").

Nur wenn alle notwendigen Rahmeninformationen bekannt sind, können wir Sie über Ihre Pflichten als Veranstalter informieren und Ihnen rechtzeitig die ggf. erforderlichen Erlaubnisse/Genehmigungen erteilen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Lageplan/Amtlicher Lageplan
  • ggf. Versicherungsnachweis

Benötigte Formulare

Fristen

Bitte geben Sie das „Anzeige-/Antragspaket“ spätestens acht Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn der Behörde zur Kenntnis, da zu der Veranstaltung in der Regel u.a. Straßenverkehrsbehörde, Fachdienst Bauordnung, Polizei, Feuerwehr gehört werden müssen.