Urkundenausstellung

Der Personenstandsfall, für den eine Urkunde erteilt werden soll, muss im Voerder Standesamt beurkundet worden sein. Das ist ausschließlich dann der Fall, wenn das Ereignis (Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft, Geburt, Tod) im Zuständigkeitsbereich des hiesigen Standesamtes eingetreten ist oder nach Eintreten im Ausland hier in ein deutsches Register nachbeurkundet wurde.

Für alle Register gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen, binnen derer aus ihnen Personenstandsurkunden erteilt werden können:

  • Geburten 110 Jahre
  • Eheschließungen 80 Jahre
  • Sterbefälle 30 Jahre.

Liegt das Ereignis, für das eine Urkunde erteilt werden soll, außerhalb dieser Zeiten, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv. Dort können von den älteren Registern Kopien erstellt werden. Diese Kopien sind keine Personenstandsurkunden, entfalten jedoch bei anderen Behörden (z. B. bei Gerichten im Falle eines Nachlassverfahrens) entsprechende Wirkung.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Vertretungsvollmacht

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Prozess

Formen der Antragstellung
Urkundenportal oder persönlich, mit vorheriger telefonischer Absprache.

Die Urkundenanforderungen, die über den Online-Service Urkundenportal der Stadtverwaltung Voerde (Niederrhein) eingehen, werden in der Regel zeitnah bearbeitet. Die Bezahlung erfolgt über das Urkundenportal, vor Ausstellung der Urkunde.

Bearbeitungsdauer

8 Tage (In der Regel dauert es bis zum Empfang der Urkunde, abhängig von den Bankarbeits- und Postlaufzeiten, 6 bis 8 Werktage.)

Gebührenrahmen

Personenstandsurkunde: 16,00€
Zahlungsziel:
Jede weitere Urkunde in gleichem Format, mit gleichem Ausstellungsdatum: 8,00 €

Fristen

Wenn Sie Personenstandsurkunden anfordern, beachten Sie bitte, dass die Urkunde für manche Verwendungszwecke nicht älter als 6 Monate sein sollte.

Besonderheiten

Wenn Sie über das Urkundenportal eine Urkunde beantragen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Ist die Urkunde für einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger bestimmt, ist sie gebührenfrei auszustellen, wenn diese Tatsache entsprechend nachgewiesen wird (z. B. Anschreiben des Rentenversicherungsträgers an den Antragsteller)

Für alle Anträge gilt:

Beantragen Sie Urkunden nicht für sich bzw. in gerader Linie Verwandte (Kinder, Eltern), müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Dies können Sie z. B. in Erbangelegenheiten, indem Sie den Schriftverkehr des Notars oder Nachlassgerichtes mit hochladen.

Betreuer reichen bitte zusätzlich die entsprechende Bestallung und den eigenen Ausweis mit ein.

Liegen eine Vollmacht und der Personalausweis des Antragsberechtigten vor, kann auch eine dritte Person die Urkunde beantragen.

Ausnahmen, die die Urkundenausstellung erschweren oder verbieten:

  1. Der Eintrag bezieht sich auf eine Person, die unter das Transsexuellengesetz fällt.
  2. Es wurde ein Sperrvermerk in das entsprechende Register eingetragen.

Weiterführende Informationen

Sollte die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in Voerde geschlossen worden sein oder eine im Ausland geschlossene Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht in Voerde nachbeurkundet worden sein, kann auch keine Urkunde ausgestellt werden. 

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