Für die Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen in Nordrhein-Westfalen ist ab dem 01.10.2023 grundsätzlich nicht mehr die Gemeinde, sondern das Land NRW zuständig.
Zum Stichtag 01.10.2023 wird der Untersuchungsberechtigungsschein auf eine digitale Lösung umgestellt. Sie können den Antrag den Online-Dienst UBS zu beantragen.
Kosten
Alle Untersuchungen sind für die Jugendlichen kostenfrei.
Die Kosten für die Untersuchungen werden nach § 44 des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 2 der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung vom Land Nordrhein-Westfalen getragen.
Benötigte Formulare
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Prozess
Form der Antragstellung: online
Fristen
Besonderheiten
Ab dem 18.Lebensjahr kann kein Untersuchungsberechtigungsschein mehr ausgestellt werden!