Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen, also des Flächennutzungsplanes oder von Bebauungsplänen, werden die Träger öffentlicher Belange und sonstigen betroffenen Behörden in einem zweistufigen Verfahren beteiligt. Zu diesen zu beteiligenden Stellen gehört auch die Industrie- und Handelskammer. Sie wird bei Verfahren der Stadt Voerde regelmäßig beteiligt.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Bearbeitungsdauer:
Die Beteiligung bei einer Betroffenheit erfolgt in mindestens zwei Stufen. Für die erste Stufe ist keine Mindestdauer durch das Baugesetzbuch vorgegeben, die zweite und jeweils ggf. folgende Stufe dauert mindestens einen Monat.
Kontaktinformationen
Kontaktaufnahme:
- Telefonisch
- persönlich
- per E-Mail
Kontakt
- Silke Bohlen-Sundermann 02855 80-457 silke.bohlen-sundermann@voerde.de
- Christine Krüger 02855 80-447 christine.krueger@voerde.de
- Michael Gudd 02855 80-438 michael.gudd@voerde.de
- Nicholas Wilhelm 02855 80-451 nicholas.wilhelm@voerde.de
- Christine Knoche 02855 80-449 christine.knoche@voerde.de
- Manuel Becker 02855 80-460 manuel.becker@voerde.de