Unterhaltsvorschuss Bewilligung und Überprüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kind Unterhaltsvorschuss erhalten

  • Voraussetzungen:
    • Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt
    • Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
    • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
    • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Elternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet)
    • Elternteil und Kind müssen in einem Haushalt leben
  • Unterhaltsvorschuss kann auch bewilligt werden, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater ist
  • Höhe ab 01.01.2024:
    • Kinder von 0 bis 5 Jahre: 230 Euro pro Monat
    • Kinder von 6 bis 11 Jahre: 301 Euro pro Monat
    • Kinder von 12 bis 17 Jahre: 395 Euro pro Monat

Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Online-Antragstellung

Möchten Sie Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind beantragen, ist eine Online-Antragstellung über die Internetseite Unterhaltsvorschuss Online möglich.
Unterlagen, die einem Antrag auf Unterhaltsvorschuss beizufügen sind, können dabei digital hochgeladen werden. Wenn bei dem Onlineantrag die Registrierung durch den elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises (eID) erfolgt, entfällt eine nachträgliche persönliche Unterschrift, ansonsten ist es zur erfolgreichen Antragstellung erforderlich, das im letzten Schritt der Online-Antragstellung herunterzuladende Anschreiben an die Unterhaltsvorschussstelle auszudrucken, mit Ihrer persönlichen Unterschrift zu versehen und auf dem Postweg zuzusenden.

Weitere Antragsarten

Alternativ ist eine Antragstellung auch wie folgt möglich:

  • Herunterladen und Ausfüllen des PDF-Formulars am PC oder des HTML-Formulars (Ausfüllassistent) im Browser. Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag ist dann auf dem Postweg an den „Fachdienst 2.4 – Unterhaltsvorschuss“ zu senden. Bitte beachten Sie das "Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz".
  • Auf Wunsch senden Ihnen die Mitarbeitenden des Unterhaltsvorschusses einen Antrag in Papierform zu. Auch in diesem Fall ist der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag auf dem Postweg an die Unterhaltsvorschussstelle zu senden.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

  • Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
  • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt.
  • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Der Elternteil ist alleinerziehend (zum Beispiel auch verwitwet).
  • Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben.

Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag
  • Geburtsurkunde des Kindes 
  • Vaterschaftsanerkenntnis beziehungsweise Vaterschaftsfeststellungsbeschluss
  • Personalausweis, Pass
  • bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel
  • vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich o.ä.) in der vollstreckbaren Ausfertigung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen oder den Bezug von Waisenrente
  • Einkommensnachweis (z.B. Bescheid des Jobcenters, Rentenbescheid u.ä.)
  • Bankkarte
  • Schreiben der in der Unterhaltsangelegenheit anwaltlichen Vertretung (sofern vorhanden)
  • bei Zuzug: Schriftverkehr der vorher örtlich zuständigen Unterhaltsvorschussstelle
  • ab dem 15. Geburtstag des Kindes: Schulbescheinigung bzw. ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweis des Kindes
  • Einkommensnachweise über:  
    • Kindergeld 
    • gegebenenfalls Halbwaisenrente
    • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen 
    • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen 
    • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
    • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

Prozess

Die Unterhaltsvorschussstelle bescheidet nach Prüfung des Antrags.

Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

Bearbeitungsdauer

8 Wochen (circa 4 bis 8 Wochen)

Fristen

Der Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen längstens für einen Monat rückwirkend bewilligt werden.

Weiterführende Informationen

Formen der Antragstellung:

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Die Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Mindestunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle
    • für Kinder von 0 bis 5 Jahre: 480 Euro
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahre: 551 Euro
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahre: Unterhaltsvorschussbetrag: 645 Euro
  • abzüglich Kindergeld
  • abzüglich Unterhaltszahlung/Halbwaisenrente
  • ab 15. Geburtstag anteiliges Einkommen des Kindes

Weitere Links

Kontaktinformationen

Kontaktaufnahme: Telefonisch, schriftlich oder persönlich