Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Kind lebt nicht mehr bei der alleinerziehenden Person.
- Der alleinerziehende Elternteil zieht um.
- Der alleinerziehende Elternteil heiratet.
- Zusammenzug mit anderem Elternteil
- anderer Elternteil zahlt Unterhalt
- anderer Elternteil ausfindig gemacht
- anderer Elternteil ist gestorben
- Kind ist gestorben
- Kind beendet die Schule
- verändertes Einkommen des Kindes, wenn dieses nicht mehr zur Schule geht
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
- Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Prozess
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Bearbeitungsdauer
8 Wochen (circa 4 bis 8 Wochen)
Fristen
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Form der Antragstellung: schriftlich
Weiterführende Informationen
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Kontaktinformationen
Kontaktinformationen: Telefonisch, schriftlich oder persönlich