Sterbefallanzeige

Jeder Sterbefall muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger beziehungsweise die Trägerin der Einrichtung den Tod schriftlich anzeigen.

Bei einer unnatürlichen beziehungsweise ungeklärten Todesursache erfolgt die Sterbefallanzeige nach Abschluss der Ermittlungen durch die jeweils zuständige Polizeibehörde.

In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur (mündlichen) Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

  • jede Person, die mit der oder dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte,
  • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat,
  • jede Person, die bei Eintritt des Todes anwesend war oder von dem Sterbefall weiß.

Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Die zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Nachweise beizubringen. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Sterbefallanzeige
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde/-register
  • Sterbeurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Todesbescheinigung
  • Wohnsitznachweis

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine Person ist gestorben,
  • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt
  • bei ungeklärtem Tod, Leichenfreigabe durch die zuständige Staatsanwaltschaft

Prozess

Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

  • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
  • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an, wenn es sich um einen Haussterbefall handelt.
  • Sie reichen die benötigten Unterlagen - in der Regel über den Bestatter - ein.
  • Nach der Beurkundung werden die vorgelegten Dokumente und die beantragten Sterbeurkunden incl. der Gebührenrechnung abgeholt.

Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Formen der Antragstellung:
Sämtliche notwendigen Unterlagen können vorab durch das Bestattungsunternehmen per E-Mail übersandt werden.
Für die Abholung der Sterbeurkunden nach erfolgter Beurkundung ist ein Termin abzusprechen, und die Originale sind spätestens dann mitzubringen, wenn sie zuvor lediglich per E-Mail vorgelegen haben.

Gebührenrahmen

Sterbeurkunde: 16,00€
Zahlungsziel:

Weitere Sterbeurkunde in gleichem Format mit gleichem Ausstellungsdatum: 8,00€

Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung wegen fehlender Unterlagen: 28,00€

Fristen

Der Sterbefall muss bis spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.