Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Vorbereitung und Durchführung

Die Gemeinde kann einen Bereich, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch förmlichen Beschluss als städtebaulichen Sanierungsgebiet festlegen. Dabei hat sie vorher vorbereitende Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen. Dabei sind insbesondere die Betroffenen sowie die Behörden zu beteiligen. Eigentümer, Mieter, Pächter haben dabei eine Auskunftspflicht.

Ziel einer Sanierungsmaßnahme ist es, städtebauliche Missstände zu beheben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Baugesetzbuch. 

Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme umfasst die Ordnungsmaßnahmen und die Baumaßnahmen. Zu den Ordnungsmaßnahmen gehört die Bodenordnung, der Umzug von Bewohnern und Betrieben, die Freilegung von Grundstücken und die Erschließung. Die Durchführung von Baumaßnahmen bleibt den Eigentümern überlassen, soweit eine zügige und zweckmäßige Durchführung gewährleistet ist. Der Gemeinde obliegt die Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen oder die Durchführung von Baumaßnahmen, die nicht durch die Eigentümer gewährleistet sind.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Die Maßnahme kann je nach Komplexität mehrere Jahre dauern.