Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Beteiligungsverfahren

Eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Sie sollen zur Mitwirkung angeregt und beraten werden. Darüber hinaus besteht für diesen Personenkreis auch eine Mitwirkungspflicht, dadurch dass sie verpflichtet sind, der Gemeinde oder ihrem Beauftragten Auskunft im Hinblick auf Tatsachen zu erteilen, die für die Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich sind. Auch sind die betroffenen Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme zu beteiligen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Links