Gemäß § 171a Baugesetzbuch sind Stadtumbaumaßnahmen Maßnahmen, durch die von städtebaulichen Funktionsverlusten betroffene Gebiete Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen zum Beispiel vor, wenn ein Überangebot und damit Leerstand an Wohnungen vorhanden ist oder wenn in einem Gebiet die Anforderungen an den Klimaschutz nicht erfüllt werden können. Das Gebiet wird durch Beschluss förmlich als Stadtumbaugebiet festgelegt. Grundlage dafür ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen schriftlich dargestellt werden. Dabei sind die öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen. Dazu ist auch die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden zu beteiligen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die Dauer der Durchführung der Maßnahme kann sehr unterschiedlich sein.