Die Gemeinde legt ein Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest.
Soweit es erforderlich ist, sollen zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes städtebauliche Verträge mit den Eigentümern geschlossen werden. Gegenstand dieser Verträge können dabei die Durchführung des Rückbaus baulicher Anlagen sowie der Ausgleich von Lasten zwischen beteiligten Eigentümern sein
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die Durchführung der Maßnahme kann je nach Komplexität mehrere Jahre dauern.