Stadtumbau Beteiligungsverfahren

Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, die bei erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten eines Gebietes durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Wohnungsleerständen oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz nicht erfüllt werden. Sie dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Das Gebiet wird von der Gemeinde als Stadtumbaugebiet durch Ratsbeschluss festgelegt. Grundlage für diesen Beschluss ist ein Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen schriftlich dargestellt werden. Dabei sollen die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Beteiligten möglichst frühzeitig beteiligt werden. Dies soll durch eine Erörterung erfolgen. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung angeregt und beraten werden. Dabei haben die Betroffenen zur Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen auch eine Mitwirkungspflicht.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Die Beteiligungsdauer ist unterschiedlich und kann je nach Komplexität der Maßnahme variieren.

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