Spielhallenerlaubnis beantragen

Für den Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis.

Den Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis sollten Sie so früh wie möglich stellen.
 

Rechtsgrundlagen

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen:

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen/Nachweise erforderlich:

  1. Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis.
  2. Eine aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Antragsteller zuständigen Finanzamtes.
  3. Eine aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der für den Antragsteller zuständigen Stadt-/Gemeindekasse.
  4. Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Antragsteller zuständigen Amtsgerichts (Schuldnerverzeichnis).
  5. Ein Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei Behörden über den Antragsteller, muss bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Dienststelle der Stadt-/Gemeindeverwaltung beantragt werden.
  6. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über den Antragsteller, muss bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Dienststelle der Stadt-/Gemeindeverwaltung beantragt werden.
  7. Örtlicher Lageplan des Betriebsgrundstückes
  8. Aktuelle Grundrisszeichnung von den Betriebsräumen, Maßstab 1:100 oder 1:50. Zeichnungen, die nicht prüffähig sind, werden für die Beantragung der Erlaubnis nicht angenommen.
  9. Nutzflächenberechnung.
  10. Zusätzlich bei juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug, ggf. einen Gesellschaftervertrag.

Prozess

Formen der Antragstellung: schriftlich oder elektronisch

Bearbeitungsdauer

3 Monate (Ein bis drei Monate)

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Die Verwaltungsgebühr beträgt bis 3.000,00 Euro.

Fristen

Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.

Besonderheiten

Keine

Weiterführende Informationen

Angefordert wird eine Stellungnahme des Fachdienstes Bauordnung. Gegebenenfalls benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb z. B. vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Spielhalle betrieben werden, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Nutzungsänderung. Es empfiehlt sich, die baurechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären.