Sperrzeit Verlängerung

Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung oder eines Volksfestes kann nach entsprechender Beantragung eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) erteilt werden. 

Bitte geben Sie das „Anzeige-/Antragspaket“ spätestens acht Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn der Behörde zur Kenntnis, da zu der Veranstaltung in der Regel u.a. Straßenverkehrsbehörde, Fachdienst Bauordnung, Polizei, Feuerwehr gehört werden müssen.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • ggf. Versicherungsnachweis

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

Bearbeitungsdauer

8 Wochen

Fristen

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.