Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung oder eines Volksfestes kann nach entsprechender Beantragung eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) erteilt werden.
Bitte geben Sie das „Anzeige-/Antragspaket“ spätestens acht Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn der Behörde zur Kenntnis, da zu der Veranstaltung in der Regel u.a. Straßenverkehrsbehörde, Fachdienst Bauordnung, Polizei, Feuerwehr gehört werden müssen.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- ggf. Versicherungsnachweis
Benötigte Formulare
Voraussetzungen
Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.
Bearbeitungsdauer
8 Wochen
Fristen
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.