Sozialticket beantragen

Das „MeinTicket“ (Sozialticket) berechtigt bedürftige Menschen (z. B. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Bürgergeld gemäß SGB II oder Leistungen gemäß SGB XII) zur ermäßigten Nutzung von Bussen und Bahnen.

Für den Kauf des ermäßigten Fahrausweises benötigen Sie eine sogenannte Träger- bzw. Berechtigungskarte. 

Diese erhalten Sie bei der Stadt Voerde Fachdienst Soziales, sofern Sie die Empfänger der Leistungen gemäß SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind.

Bezieher von Bürgergeld bzw. SGB II Leistungen können sich an das Jobcenter Kreis Wesel Geschäftsstelle Voerde wenden.

Die sogenannte Trägerkarte wird individuell mit den persönlichen Angaben des Antragstellers ergänzt. Die dann noch benötigte Wertmarke kann man im Kundencenter des zuständigen Verkehrsbetriebes kaufen. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der NIAG.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Asylbewerber-Nachweis
  • Nachweis über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Nachweis über den Bezug von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Nachweis über den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Nachweis über den Bezug über Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Sie können das ermäßigte Nahverkehrsticket möglicherweise erhalten, wenn Sie eine dieser Leistungen beziehen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Bürgergeld 
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Prozess

Bearbeitungsdauer: Das ist individuell unterschiedlich. In der Regel wird der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket sofort nach Prüfung des Antrages ausgestellt.

Besonderheiten

Der Berechtigungsschein für das ermäßigte Nahverkehrsticket ist maximal 12 Monate oder für die Dauer des jeweiligen Sozialleistungsbezugs gültig.

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