Das Schiedsamt - Schlichten statt Richten
Immer häufiger werden Streitigkeiten - auch in Bagatellangelegenheiten - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor Gericht gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Doch soweit muss es nicht kommen, denn oft bringt die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon die Lösung in einem Konflikt. Bei Rechtsstreitigkeiten sollten Sie die Schiedsfrau oder den Schiedsmann einschalten, bevor Sie einen Gang zum Gericht erwägen. In vielen Streitigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern untereinander ist ein Schlichtungsversuch sogar zwingend.
Vorteile
Eine Schlichtung durch das Schiedsamt bringt viele Vorteile mit sich. Ein Schlichtungsgespräch findet nahe im Stadt- oder Gemeindebereich statt. Außerdem bietet diese Form der Konfliktbeilegung eine dauerhafte und nachhaltige Einigung. Auch die Wartezeiten bis zum Schlichtungstermin sind mit etwa drei Wochen nach Antragstellung wesentlich kürzer als bei Gericht. Die Schiedspersonen sind typischerweise fast jederzeit erreichbar und verhandeln auch vornehmlich außerhalb sonst üblicher Arbeitszeiten. Auch die Kosten liegen um ein Vielfaches unter denen, die bei einem vergleichbaren Gerichtsverfahren für Gerichts- und Anwaltsgebühren, aufzubringen wären. Tür- und Angelfälle, die in der Regel telefonisch Beratungsangebote sind, sind kostenlos.
Welche Konflikte werden verhandelt?
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten:
- Ansprüche aus dem Nachbarrecht (Bepflanzung, Grenzzaun, Überhang)
- Verletzung der persönlichen Ehre
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Strafrechtliche Angelegenheiten:
- Beleidigung, Bedrohung
- Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung, Sachbeschädigung
- Rauschtat, bezüglich der vorstehenden Delikte
Ablauf eines Schlichtungsverfahrens
Das Verfahren beim Schiedsamt wird durch einen Antrag, der den Namen und die Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält, eingeleitet. Er kann bei der Schiedsperson schriftlich, postalisch oder per E-Mail, eingereicht werden. Die Schiedsperson setzt einen Termin zur Schlichtungsverhandlung fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen (Strafsache). Bleiben Sie ohne genügende Entschuldigung aus, kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld verhängen. Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt.
Im Gespräch wird versucht, Probleme zu klären und eine Lösung zu erreichen. Ziel ist es, dass sich die streitenden Parteien über die Beilegung ihres Streits einigen und einen Vergleich schließen.
Die Schiedsperson wirkt als neutraler Moderator beziehungsweise Mediator unterstützend mit.
Es werden keine Beschlüsse gefasst oder Urteile gefällt.
Ist man sich einig, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit ist er rechtswirksam. Im Gegensatz zu den meisten Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren nicht öffentlich und die Schiedspersonen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, auch wenn sie nicht mehr im Amte sind. Das Schiedsamt ermöglicht eine vorgerichtliche, nachhaltige Streitschlichtung durch den beidseitigen Vergleichsabschluss mit 30 Jahre vollstreckbarem Ergebnis. Aus ihm kann bei Nichterfüllung von Pflichten gerichtlich vollstreckt werden.
Kosten des Verfahrens
Vor der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist ein Betrag von 60 Euro zu entrichten. Ist die Schlichtung erfolglos, beträgt die Gebühr zusätzlich 20 Euro. Wird ein Vergleich geschlossen, beträgt die Gebühr 30 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeit des Falles bis auf 50 Euro erhöht werden. Weitere Gebühren für Kopien und Portokosten kommen hinzu.
Schiedspersonen in Voerde
Christina Stallmann
Schiedsfrau und Mediatorin für den Bezirk I:
Voerde, Möllen, Mehrum, Löhnen und Götterswickerhamm
Telefon: 0177 3202429
E-Mail: Christina.Stallmann@schiedsfrau.de
Verena Goeke
Schiedsfrau für den Bezirk II:
Friedrichsfeld und Spellen
Telefon: 0 28 55 3 04 12 65
E-Mail: Verena.Goeke@schiedsfrau.de
Flyer des Schiedsamtes liegen im Foyer des Rathauses, beim Ordnungsamt und bei der Polizei aus.