Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen. Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss zunächst beim zuständigen Konsulat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert werden. Dies geschieht durch die Meldebehörde. Erst wenn diese vorliegt und keine Versagungsgründe vorliegen, kann der Antrag abschließend bearbeitet werden. Welche Unterlagen ebenfalls benötigt werden finden Sie unter "benötigte Unterlagen". Ohne diese ist ein Antrag nicht möglich.
Expressverfahren
Reisepässe können auch im Expressverfahren beantragt werden. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Konsulates vorliegt, liegt die Dauer der Zustellung bei circa 4 bis 5 Werktagen. Eine Garantie für die pünktliche Lieferung kann nicht übernommen werden, da die Herstellung von der Bundesdruckerei in Berlin vorgenommen wird.
Passverlust
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Ihnen ist die Rückkehr nach Deutschland nicht möglich, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)
- Geburtsurkunde
- ggf. Nachweis aktuelle Namensführung (z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname)
- Nachweis deutsche Staatsangehörigkeit (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis)
- Nachweis aktueller Wohnsitz (Meldebescheinigung mit Angabe Staatsangehörigkeit)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Benötigte Formulare
Voraussetzungen
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
- Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen
- Es können alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden
Bei Personen unter 18 Jahren müssen die Eltern eine schriftliche Zustimmung erteilen.
Prozess
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
- Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin
- Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen
- Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
Form der Antragstellung: persönlich
Bearbeitungsdauer
1 Monat (circa für den Reisepass)
5 Tage (Expressreisepass (keine Garantie))
Gebührenrahmen
Reisepass für Deutsche die im Ausland leben ab 24 Jahren: 120,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Expressreisepass für Deutsche die im Ausland leben ab 24 Jahren: 152,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Reisepass für Deutsche die im Ausland leben unter 24 Jahren: 75,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Expressreisepass für Deutsche die im Ausland leben unter 24 Jahren: 107,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Kinderreisepass Wohnsitz Ausland: : 26,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Fristen
N/A
Besonderheiten
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.