Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer circa 4 bis 5 Werktage) nicht ausreichend ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)
- Ggf. Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Buchungsbestätigung (oder Ähnliches)
Benötigte Formulare
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Bitte bringen Sie dazu die entsprechenden Nachweise mit, z.B. Buchungsbestätigung, usw.
Prozess
Sie müssen für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses persönlich vorstellig werden.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Form der Antragstellung: persönlich
Bearbeitungsdauer
1 Tag (in der Regel wird der vorläufige Reisepass vor Ort ausgestellt)
Gebührenrahmen
Vorläufiger Reisepass: 26,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Besonderheiten
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
- Zustimmung der Eltern erforderlich bei Antragstellern unter 18 Jahren