Reisepass Ausstellung vorläufig

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer circa 4 bis 5 Werktage) nicht ausreichend ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)
  • Ggf. Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • Buchungsbestätigung (oder Ähnliches)

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Bitte bringen Sie dazu die entsprechenden Nachweise mit, z.B. Buchungsbestätigung, usw.

Prozess

Sie müssen für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses persönlich vorstellig werden. 

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Form der Antragstellung: persönlich

Bearbeitungsdauer

1 Tag (in der Regel wird der vorläufige Reisepass vor Ort ausgestellt)

Gebührenrahmen

Vorläufiger Reisepass: 26,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Fristen

Geltungsdauer: 1 Jahr

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Besonderheiten

  • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
  • Zustimmung der Eltern erforderlich bei Antragstellern unter 18 Jahren

Weitere Links